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28. Juli 2012

«WEKO stellt teilweise Marktbeherrschung der AZ Medien fest»

«Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat den Medienmarkt Aargau untersucht und stellt in einzelnen medienrelevanten Märkten eine Marktbeherrschung der AZ Medien und der mit ihr verbundenen BT Holding fest», schreiben die AZ Medien heute in einer Medienmitteilung. Das Gutachten sei im Verfahren betreffend die Konzessionsvergabe im UKW-Versorgungsgebiet 15 (Aargau) vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Auftrag gegeben worden.

Bild: AZ Medien, A. Spichale

In der Medienmitteilung heisst es weiter:

»

Das Gutachten der WEKO kommt zu dem Schluss, dass die AZ Medien/BT Holding im vom BAKOM abgegrenzten Markt für Leser und Leserinnen, dem Markt für Zuschauerinnen und Zuschauer sowie dem Radiowerbemarkt im UKW-Versorgungsgebiet 15 (Aargau) über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Keine Marktbeherrschung wird im Markt für Hörerinnen und Hörer, im Markt für Nutzerinnen und Nutzer von Informationsplattformen im Internet, im Werbemarkt für Printmedien, im TV-Werbemarkt sowie im online-Werbemarkt festgestellt.

In einem weiteren Schritt wird nun das BAKOM die Frage eines möglichen Missbrauchs dieser marktbeherrschenden Stellungen prüfen. Untersucht wird auch, ob die Sicherstellung publizistischer Vielfalt gewährleistet ist. Für eine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt müssten Indizien für einen publizistischen, systematischen und zukunftsgerichteten Missbrauch vorliegen.

Im Wissen darum, dass ein möglicher Missbrauch einer allenfalls marktbeherrschenden Stellung untersucht werden wird, haben AZ Medien/BT Holding in den vergangenen Jahren Vorkehrungen getroffen (Entflechtung der Medien, Redaktionsstatute, Organisationsreglemente), damit ein möglicher Missbrauch gar nicht erst stattfinden kann.

AZ Medien/BT Holding stellen WEKO-Gutachten in Frage

Die AZ Medien/BT Holding stellen das Gutachten der WEKO grundsätzlich in Frage. Zum einen sind sehr enge Marktkriterien gewählt worden: Untersucht wurde eine marktbeherrschende Stellung nur im Bereich lokal-regionaler Informationen zu den Themenbereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport. Nationale oder überregionale Nachrichten, die gegen 50% der Berichterstattung ausmachen, wurden nicht untersucht. So fielen nationale Zeitungen, die im Aargau gelesen werden wie ‚NZZ‘, ‚Tages-Anzeiger‘, ‚Blick‘ und ’20 Minuten‘, ausser Betracht, obwohl diese Zeitungen gerade dann über den Aargau berichten, wenn es sich um relevante Themen handelt.

Zum andern stützt sich die WEKO auf ein Gutachten der WEMF (AG für Werbemedienforschung), welches just die lokal-regionalen Informationen der lokalen Abonnementszeitungen (wie z.B. ‚Wohler Anzeiger‘, ‚Freischütz‘, ‚Neue Fricktaler Zeitung‘, ‚Botschaft‘, ‚Wynenthaler Blatt‘) und der lokalen Gratisanzeiger (wie z.B. ‚Landanzeiger‘, ‚Brugger Generalanzeiger‘, ‚Rundschau‘, ‚Lenzburger Bezirks-Anzeiger‘) mangels kantonaler Reichweite nicht berücksichtigt. Werden dann noch die Unabhängigkeit des ‚Oltner Tagblatts‘ und  des ‚Zofinger Tagblatts‘ in Zweifel gezogen und deren Leserinnen und Leser zu jenen der ‚Aargauer Zeitung‘ hinzu gezählt, lässt sich ohne weiteres eine Marktbeherrschung der AZ Medien feststellen.

Im Rahmen des Konzessionierungsverfahrens im UKW-Versorgungsgebiet 15 erhalten AZ Medien/BT Holding rechtliches Gehör. Sie werden bei dieser Gelegenheit detailliert und dezidiert zum WEKO-Gutachten Stellung nehmen.

Einhaltung der ‚2 + 2 Regel‘ wird geprüft

Das Radio und Fernsehgesetz (RTVG) verlangt gemäss Art. 44, dass kein Medienunternehmen mehr als zwei Fernsehstationen und zwei Radiostationen besitzen darf. Nach dem Kauf von ‚Radio 24‘ haben sich AZ Medien/BT Holding entschieden, sich vollständig von ‚Radio 32‘ zu trennen, um dieser Gesetzesnorm nachzukommen.

Für die WEKO stellt sich nun die Frage, ob nach dem erfolgten Verkauf von ‚Radio 32‘ dieser Sender unabhängig von AZ Medien sei, da die Zofinger Tagblatt AG und die Dietschi AG ebenfalls am Sender beteiligt und diese Unternehmen über die ‚Mittelland Zeitung‘ mit den AZ Medien verbunden sind. Aus Sicht der AZ Medien/BT Holding ist indes völlig klar, dass ‚Radio 32‘ mit dem neuen Aktionariat ein unabhängiger Sender ist. AZ Medien hat die Beteiligung von 61,28% auf 11,28% reduziert und ist gewillt, dem BAKOM dazu die erforderlichen Beweise zu unterbreiten.

«
AZ Medien AG

Quelle:

http://www.azmedien.ch/news/2012/2012-07-28_weko-gutachten.php

 

 

 
  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 28. Juli 2012
  • Druck, Verlag, Printprodukte, Medienhäuser

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