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13. März 2021

«BASLER ZEITUNG BAZ» KONFRONTIERTE REGIERUNGSRAT ENGELBERGER NICHT MIT SCHWEREM VORWURF

Stellungnahme 11/2021 des Schweizer Presserates

Dokument:

11_2021_Gesundheitsdept_BS_c_BaZ_Stn.pdf PDF – 102 kB

Parteien: Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt c. «Basler Zeitung» 

Thema: Anhörung bei schweren Vorwürfen 

Beschwerde gutgeheissen 

Zusammenfassung:

Der Presserat heisst eine Beschwerde des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt gegen die «Basler Zeitung» («BaZ») gut. Im Artikel vom 10. Juni 2020 mit dem Titel «Lukas Engelberger liess Alte im Stich» hiess es, die meisten der im Kanton zu jenem Zeitpunkt zu verzeichnenden Corona-Toten hätten in Altersheimen gelebt. Besonders stark betroffen gewesen sei eine Institution für Demenzkranke, die früh beim von Engelberger geführten Gesundheitsdepartement um Hilfe ersucht habe. «Doch die Unterstützung kam zu spät.» 

Nach einer Intervention des Departements publizierte die «Basler Zeitung» am 3. Juli 2020 ein Korrigendum, in welchem sie richtigstellte, dass der Institution für Demenzkranke nicht zu spät geholfen wurde; vielmehr habe sie bereits im März 2020 in hohem Masse praktische und medizinische Unterstützung erhalten. 

Zu klären hatte der Presserat bei dieser Beschwerde deshalb nicht, ob der Bericht der «BaZ» dem Wahrhaftigkeitsgebot des Journalistenkodex Genüge tat, sondern bloss, ob Regierungsrat Engelberger und das Gesundheitsdepartement im Vorfeld angemessen angehört worden waren. 

Der Presserat verneint dies. Beim Vorwurf, Engelberger habe «Alte im Stich gelassen», handelt es sich zweifelsfrei um einen schweren Vorwurf, der eine Verletzung der Sorgfaltspflichten und somit illegales oder damit vergleichbares Verhalten unterstellt. Ein allgemeines Gespräch zum Umgang mit Altersheimen während der Pandemie, wie es der Journalist der «BaZ» bei seiner Recherche mit der Presseverantwortlichen des Departements führte, genügt deshalb nicht. Vielmehr hätte Engelberger mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen schweren Vorwurf konfrontiert werden müssen, wobei dieser präzis zu benennen war – nur wenn ein Betroffener weiss, was ihm vorgeworfen wird, kann er entscheiden, ob er Stellung nehmen will oder nicht. Indem die «Basler Zeitung» dies unterliess, hat sie gegen die Anhörungspflicht des Kodex verstossen. 

ots

Kontakt: 

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

#SchweizerPresserat #BaslerZeitung #BaZ #LukasEngelberger #AnhörungbeischwerenVorwürfen #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+



  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 13. März 2021
  • Journalismus

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