ch-cultura.ch
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci
  • SUCHEN
  • ARCHIV
  • SPENDEN
  • KONTAKT
  • NEWSLETTER
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter-Archiv
  • LINKS
  • CH-CULTURA.CH
  • BÜRO DLB
    • Daniel Leutenegger (dlb)
    • Dienstleistungen
    • Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsweise
    • Publikationen
    • Veranstaltungen
    • O-Ton / Video
    • dlb-Vogel
    • Nostalgia
    • Merci

3. November 2017

SCHWEIZER PRESSERAT RÜGT «BLICK»

«Ja des Heimleiters genügt nicht» (Stellungnahme 38/2017) - Themen: Recht am eigenen Bild / Privatsphäre / Menschenwürde

Dokument:

38_2017_X_c_Blick.pdf

PDF – 217 kB

Parteien: X. c. «Blick» und «blick.ch»

Themen: Recht am eigenen Bild / Privatsphäre / Menschenwürde

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat rügt den «Blick», weil er für eine Reportage über Demenzkranke in Thailand nur die Einwilligung des Heimleiters einholte. Nicht aber die Zustimmung der Betroffenen oder deren Vertreter.

«Blick» hatte über ein auf Demenzkranke spezialisiertes Heim berichtet, in dem Schweizer Pensionäre ihren Lebensabend verbringen. Neben den Räumen wurden auch der Leiter sowie Gäste des Heims abgebildet und mit Namen und Herkunftsort identifiziert. Der Lebenspartner einer der Abgebildeten erhob beim Presserat Beschwerde gegen Abbildung und Identifizierung der Frau: Sie habe dem nicht zugestimmt. Ihre Privatsphäre sei verletzt. Ebenso ihre Menschenwürde, weil sie mit ihrer Krankheit und ihrem Aufenthalt in einem weit entfernten Heim blossgestellt worden sei. Die Frau sei nicht mehr urteilsfähig, sie habe alledem nicht gültig zustimmen können. «Blick» argumentierte umgekehrt, der Heimleiter habe dem Bericht über das Heim und dessen Insassen ausdrücklich zugestimmt.

Der Presserat stimmt der Beschwerde in wesentlichen Teilen zu: Er hält fest, dass das Recht auf das eigene Bild und auf die Privatsphäre generell ein hohes Rechtsgut darstellen. Die pauschale Zustimmung eines Heimleiters genügt deswegen nicht, um die Privatsphäre einzelner ihm anvertrauter Menschen aufzuheben. Das könnte der Heimleiter nur, wenn er dafür ausdrücklich bevollmächtigt wäre. Die Journalisten hätten deshalb entweder die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen einholen müssen. Oder bei Urteilsunfähigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Menschenwürde hält der Presserat hingegen nicht für verletzt.

ots

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 3. November 2017
  • Journalismus

Vorheriger Beitrag

UBI: BESCHWERDE GEGEN RADIO SRF 1 GUTGEHEISSEN, ANDERE BESCHWERDEN ABGEWIESEN

Nächster Beitrag

«NEBELSPALTER» MIT FRISCHEM ONLINE-AUFTRITT

Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

Beiträge von Daniel Leutenegger

  • David Hockney, 2017 - Foto: Connaissance des Arts, https://www.youtube.com/watch?v=2W1jk4zZkCk
    ZUM TOD DES BRITISCHEN KUNSTMALERS, GRAFIKERS UND FOTOGRAFEN DAVID HOCKNEY

    12. Juni 2026

  • (von links) 1. Mariuccia Secol, Puppenhaus (Nr. 1) (Casa di bambola [No. 1]), 1970, Patchwork aus Kleidungsstücken, Cordura, Jersey, Strumpfhosen, 170 x 77 cm © Mariuccia Secol. Foto: Magdalena Typiak 2. Mariuccia Secol, Frauenmord (Femminicidio), 1988, Patchwork aus Kleidung, Cordura, Jersey, Strumpfhosen, 210 x 90 cm © Mariuccia Secol. Mit freundlicher Genehmigung der Familie der Künstlerin. Foto: Magdalena Typiak 3. Mariuccia Secol, Puppenhaus (Nr. 5) (Casa di bambola [No. 5]), 1970, Patchwork aus Kleidungsstücken, Leinwand, Fell, Blumen, 137 x 57 cm © Mariuccia Secol. Foto: Magdalena Typiak
    «MARIUCCIA SECOL: UNRAVELING»

    12. Juni 2026

  • © Brigitte Lustenberger, Between Mists of Memory, https://lufo.ch/news/
    «BRIGITTE LUSTENBERGER. A GAZE OF ONE’S OWN»

    12. Juni 2026

  • Der Münzschatz von Ueberstorf im Kanton Freiburg besteht aus französischen Goldmünzen und Schweizer Silbermünzen. Münzhort von Ueberstorf FR (Auswahl), nach 1555, Gold und Silber © Schweizerisches Nationalmuseum
    «BANKENLAND SCHWEIZ»

    12. Juni 2026

  • Erlacherhof Bern - Foto: JoachimKohlerBremen, 2019, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:JoachimKohler-HB (Ausschnitt) - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en - Datei:https://de.wikipedia.org/wiki/Erlacherhof#/media/Datei:Erlacherhof_in_Bern.jpg
    STADT BERN: GEFÖRDERTES KULTURSCHAFFEN SOLL TEUERUNGSAUSGLEICH ERHALTEN

    12. Juni 2026

Kommentare von Daniel Leutenegger

Previous post « Next post »

© 2026 ch-cultura.ch – Schweizer Online-Kultur-Plattform

  • NUTZUNGSBEDINGUNGEN
  • DATENSCHUTZ
  • IMPRESSUM
Facebook LinkedIn Instagram X

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten.
Mehr darüber erfahren Sie in den .

ch-cultura.ch
Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und dienen dazu, Sie wiederzuerkennen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und unserem Team zu helfen, zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.

Lesen Sie unsere Informationen zum Datenschutz, um mehr zu erfahren.

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sollte immer aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Einstellungen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie jedes Mal, wenn Sie diese Website besuchen, Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.

Google Analytics

Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher auf der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Wenn Sie dieses Cookie aktiviert lassen, können wir unsere Website verbessern.

<p>Bitte aktivieren Sie zunächst "Notwendige Cookies", damit wir Ihre Einstellungen speichern können!</p>