9. Oktober 2012
Antikes Grabrelief ohne gesicherte Provenienz wird an Italien zurückgegeben
Heute wurde im Bundesamt für Kultur BAK in Bern ein bedeutendes Grabrelief aus dem 7. Jahrhundert vor Christus (Bild) an die italienische Botschaft übergeben. Das Grabrelief befand sich bis anhin in einer Schweizer Privatsammlung. Bei der Entscheidung zur Rückgabe wurde der Besitzer vom Archäologischen Institut der Universität Zürich (UZH) beraten und bei der Übergabe vertreten. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur übernahm die Vermittlung zwischen den Parteien.

Foto: BAK
Im Rahmen eines offiziellen Anlasses
wurde dem Geschäftsträger der Italienischen Botschaft in der Schweiz ein
antikes Grabrelief übergeben. Die auf Wunsch des Eigentümers vorgenommene
freiwillige Übergabe fand im Bundesamt für Kultur BAK im Beisein des Direktors
Jean-Frédéric Jauslin statt.
Beim Kulturgut handelt es sich um einen Teil eines bedeutenden daunischen
Grabreliefs aus Kalkstein, welches aus dem 7. Jahrhundert vor Christus stammt.
Es entspricht einem ausschliesslich in Apulien bekannten Typus und kann daher
dieser Region zugeordnet werden. Auf dem Grabrelief sind auf Vorder- und
Rückseite Jagd- und Kriegsszenen abgebildet.
Das Grabrelief wurde dem Archäologischen Institut der UZH als Schenkung
angeboten. Das Archäologische Institut der UZH handelte gemäss den ethischen
Richtlinien des Internationalen Museumsrats ICOM, wonach bei einem Erwerb von
archäologischen Kulturgütern jede Anstrengung unternommen werden muss, um
sicherzustellen, dass die als Geschenk angebotenen Objekte «nicht
gesetzeswidrig in ihrem Ursprungsland erlangt oder aus ihm bzw. aus einem
dritten Land ausgeführt» wurden.
Archäologische Kulturgüter sind in Italien besonders von Plünderungen bedroht
und seit 1909 gesetzlich geschützt. In der Schweiz sind Altertumsfunde seit
Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches 1912 besonders geschützt und gehören dem
Kanton, in dem sie gefunden werden. Sodann sieht das Bundesgesetz über den
internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) eine Strafsanktion für den Fall der
rechtswidrigen Übertragung von Kulturgut vor.
Die Schweiz hat mit Italien seit 2008 eine bilaterale Vereinbarung, um den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen und die direkte Zusammenarbeit zu erleichtern.
bak
Kontakt:
Benno Widmer , Leiter Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer, Bundesamt für Kultur, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, +41 (0)31 322 03 25, Benno.Widmer@bak.admin.ch
Martin Bürge, Kurator Archäologische Sammlung, Archäologisches Institut der Universität Zürich UZH, Rämistrasse 73, 8006 Zürich, +41 (0)44 634 28 20, martin.buerge@archinst.uzh.ch
Italienische Botschaft in Bern, Elfenstrasse 14, 3006 Bern, +41 (0)31 350 07 77, ambasciata.berna@esteri.it
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Kommentare von Daniel Leutenegger