Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat nach Konsultation der Covid-Delegation der Kulturbeauftragten der Kantone (KBK) verschiedene Präzisierungen und Vereinfachungen zur Schadensberechnung bei der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende vorgenommen.
Ausführliche Informationen sind den angepassten FAQ auf der Website des BAK (Link im blauen Kasten) zu entnehmen.
Für Kulturunternehmen:
Für Kulturschaffende:
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Kommentare von Daniel Leutenegger