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7. Januar 2026

AUSSCHREIBUNG WERKBEITRÄGE 2026 UND ATELIERAUFENTHALTE 2026/2027 KANTON ST.GALLEN

Kulturschaffende können sich einmal pro Jahr um einen Werkbeitrag des Kantons St.Gallen im Wert von Fr. 20'000.- bewerben. Die Online-Ausschreibung läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar. In der gleichen Frist läuft auch die Ausschreibung für die Atelieraufenthalte im Ausland.

Kultur Kanton St.Gallen SG

Mit Werkbeiträgen fördert der Kanton St.Gallen die Recherche- und Entwicklungsphase eines künstlerischen oder historischen Projektes. Im Zentrum steht die Finanzierung der Kreationsphase: das Erarbeiten, Recherchieren, Weiterdenken und Entwickeln eines Vorhabens, etwa eines Bühnenstücks, eines Romanprojekts oder einer Werkreihe. «Ein Werkbeitrag ermöglicht Kulturschaffenden den nötigen Freiraum, um ein Vorhaben auszuarbeiten, neue künstlerische Wege zu gehen oder Recherchen zu vertiefen», schreibt der Kanton St.Gallen.  

Damit unterscheidet sich der Werkbeitrag von den Projektbeiträgen aus dem Lotteriefonds, die auf die spätere Produktionsphase abzielen. 

Die kantonale Kulturförderung vergibt jährlich spartenübergreifend 18 Werkbeiträge im Wert von je Fr. 20’000.-. Sie unterstützt Kulturschaffende, «die ein überzeugendes und realistisches Vorhaben einreichen, konkrete Pläne für ihr künftiges Schaffen vorlegen und eine eigenständige künstlerische Handschrift erkennen lassen».

Bewerbungen sind in folgenden Sparten möglich:

  • Angewandte Kunst und Design
  • Bildende Kunst
  • Geschichte und Gedächtnis
  • Literatur
  • Musik
  • Theater und Tanz


Für Projekte aus den Bereichen Film und kulturelle Teilhabe gibt es andere, eigene Förderinstrumente. Mehr dazu unter Filmförderung und Kulturelle Teilhabe.

Nicht unterstützt werden: Projekte im Rahmen von Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus- oder Wirtschaftsförderung, bereits abgeschlossene oder bereits geförderte Vorhaben, Arbeiten im Auftrag Dritter, die Vervielfältigung oder Verbreitung bereits vollendeter Werke.

Die Bewerbung um einen kantonalen Werkbeitrag schliesst einen Aufenthalt in der Atelierwohnung des Kantons (in Rom oder Berlin) im gleichen Jahr aus.

Quelle / Mehr / Kontakt:

https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/werkbeitraege.html

ATELIERAUFENTHALTE

Kulturschaffende können sich einmal pro Jahr um einen dreimonatigen Atelieraufenthalt in Rom oder Berlin bewerben. Die Online-Ausschreibung läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 20. Februar.

Atelieraufenthalte des Kantons St.Gallen sind dreimonatige Residenzen in Rom oder Berlin für Kulturschaffende aller Sparten. Der Kanton fördert «überzeugende, eigenständige Vorhaben mit klarem Bezug zu Rom bzw. Berlin oder allgemein zum urbanen Kontext». Eine eigene Fachjury bewertet die Projekte nach den Kriterien Relevanz, Echo, Eigenständigkeit und Professionalität.

Verfügbarkeit im Zwei-Jahres-Rhythmus

Die Atelierwohnung des Kantons St.Gallen in Rom steht Kulturschaffenden aus den Kantonen St.Gallen und Graubünden zur Verfügung. Zudem öffnet das Fürstentum Liechtenstein seine Atelierwohnung in Berlin alle zwei Jahre auch für St.Galler Kulturschaffende. So ergibt sich folgender Zwei-Jahres-Rhythmus:

In geraden Jahren (z. B. 2026) können sich St.Galler Kulturschaffende für zwei Aufenthalte in Rom bewerben. In ungeraden Jahren (z. B. 2027) sind Bewerbungen für drei Rom-Aufenthalte sowie für einen Aufenthalt in Berlin möglich. Ein Aufenthalt dauert jeweils drei Monate. Für diese Zeit erhalten die Kulturschaffenden Fr. 9’000.- zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.

Bewerbungen sind in folgenden Sparten möglich:

  • Angewandte Kunst und Design
  • Bildende Kunst
  • Film
  • Geschichte und Gedächtnis
  • Literatur
  • Musik
  • Tanz
  • Theater

In der aktuellen Ausschreibung stehen folgende zwei Aufenthalte in Rom zur Auswahl:

  • Dezember 2026 bis Februar 2027
  • März bis Mai 2027

Quelle / Mehr / Kontakt:

https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung/foerderung-beantragen/kulturwohnung.html


Die Jurierung der Werkbeiträge und Atelieraufenthalte findet im März und April 2026 statt. Spätestens bis Ende Mai 2026 erhalten alle Bewerberinnen schriftlich Bescheid. Im Juni 2026 findet die Übergabefeier der Werkbeiträge und Atelieraufenthalte in St.Gallen statt.

#WerkbeiträgeKantonStGallen #AtelieraufenthalteKantonStGallen #KulturKantonStGallen #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 7. Januar 2026
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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