26. Juni 2026
KANTON ST.GALLEN: NEUE FÖRDERUNG FÜR DARSTELLENDE KÜNSTE /// VERGABE 2026 VON 18 WERKBEITRÄGEN UND 2 ATELIER-AUFENTHALTEN
Mit der neuen Ausschreibung im Bereich der darstellenden Künste will der Kanton St.Gallen professionelle Strukturen stärken sowie stabile und planbare Rahmenbedingungen schaffen. «Mit der Neuausrichtung trägt er den steigenden Anforderungen an Professionalität, soziale Sicherheit und faire Entlöhnung Rechnung. Gleichzeitig unterstützt das Vorhaben die Weiterentwicklung der kantonalen Förderinstrumente und stärkt die regionale professionelle Kulturszene», schreibt der Kanton in seiner Mitteilung. /// Der Kanton St.Gallen vergibt in diesem Jahr 18 mit je 20’000 Franken dotierte Werkbeiträge an Kulturschaffende. Zwei Personen erhalten zudem einen dreimonatigen Aufenthalt in der St.Galler Atelierwohnung in Rom.

Bild: Fahne Kanton St.Gallen – https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Flag_of_Canton_of_Sankt_Gallen_2011.svg
Vor rund zehn Jahren hat das St.Galler Kantonsparlament erstmals eine Mehrjahresförderung für eine Theatergruppe bewilligt. Seither wurden vier St.Galler Gruppen in unregelmässigen Abständen mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds unterstützt. Diese Mittel ermöglichten es der Kulturförderung, die Arbeit freischaffender Ensembles zu stärken.
Die Rahmenbedingungen im Kulturbereich haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert, insbesondere in den Sparten Tanz, Theater und zeitgenössischer Zirkus. Deshalb liess die Abteilung Kulturförderung die bisherige Förderpraxis extern evaluieren.
Die Analyse zeigte in zwei Bereichen Handlungsbedarf: Die bisherigen Förderbeiträge decken die gestiegenen Lohn- und Sozialkosten nicht mehr ausreichend. Eine Verpflichtung zur regelmässigen Produktion lässt den Gruppen ausserdem zu wenig Raum für Recherche, Entwicklung und Auswertung.
Mit der Neuausrichtung reagiert der Kanton auf diese veränderten Bedingungen. Die Anpassungen erhöhen die Planungssicherheit der Gruppen und schaffen bessere Voraussetzungen, um professionelle Arbeitsstrukturen langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig wird die Förderpraxis zeitgemäss ausgerichtet und die professionelle Kulturszene im Kanton St.Gallen nachhaltig gestärkt.
Professionelle Gruppen im Fokus
Die Ausschreibung der Mehrjahresförderung erfolgt alle drei Jahre. Pro Ausschreibungsrunde stehen insgesamt 840’000 Franken zur Verfügung. Unterstützt werden sowohl etablierte Gruppen mit künstlerischer Kontinuität als auch Nachwuchsformationen mit Entwicklungspotenzial. Für etablierte Gruppen sind jährlich maximal je 120’000 Franken, für die Nachwuchsgruppe maximal je 40’000 Franken vorgesehen.
Die Mittel für etablierte Gruppen dienen primär der Umsetzung von Produktionen und Tourneen. Der Beitrag für die Nachwuchsgruppe ist als Strukturförderung ausgestaltet und ermöglicht den Aufbau professioneller Arbeitsabläufe, Netzwerke und Produktionsstrukturen. Für einzelne Produktionen können Nachwuchsgruppen zusätzliche Gesuche an den Lotteriefonds stellen. Der Förderumfang für etablierte Gruppen bleibt gegenüber der bisherigen Praxis unverändert; neu hinzu kommt einzig der Strukturbeitrag für die Nachwuchsgruppe.
Neue Jury wird eingesetzt
Alle geförderten Gruppen erarbeiten innerhalb der dreijährigen Förderperiode zwei Produktionen und präsentieren diese im Rahmen eigener Tourneen. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury, die die Gesuche anhand klar definierter Kriterien beurteilt. Diese orientieren sich am kantonalen Förderleitfaden Kultur und stellen sicher, dass Qualität, Professionalität, Relevanz und faire Arbeitsbedingungen im Zentrum stehen. Die Mitglieder der Jury werden derzeit über eine öffentliche Ausschreibung zusammengestellt.
Mehr Sichtbarkeit für freie Szene
«Die aus dem Lotteriefonds unterstützte Reform ist ein wichtiger Schritt für die langfristige Stärkung der freischaffenden Szene. Sie erhöht die Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der St.Galler Gruppen aus den Bereichen Tanz, Theater und zeitgenössischem Zirkus und schafft verlässliche Entwicklungsperspektiven», schreibt der Kanton St.Gallen.
Quelle / Kontakt:
https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2026/06/neue-foerderung-fuer-darstellende-kuenste.html
https://www.sg.ch/kultur/kulturfoerderung.html
Kanton St.Gallen unterstützt 2026 Projekte von 20 Kulturschaffenden
Der Kanton St.Gallen vergibt in diesem Jahr 18 Werkbeiträge an Kulturschaffende. Zwei Personen erhalten zudem einen dreimonatigen Aufenthalt in der St.Galler Atelierwohnung in Rom.
Folgende Personen erhalten dieses Jahr einen mit je 20’000 Franken dotierten Werkbeitrag oder einen Atelieraufenthalt in Rom:
Tanz und Theater: Sebastian Ryser, Miriam Schöb, Nelly Bütikofer
Angewandte Kunst und Design: Eva Nimke, Michel Egger
Bildende Kunst: Lhaga Koondhor, Ilona Ruegg, Jiri Makovec, Asi Föcker, Aramis Navarro, Hanes Sturzenegger
Literatur: Ugur Gültekin, Sarah Elena Müller
Geschichte und Gedächtnis: Matthias Peter
Musik: Damiana Vorburger, Barblina Meierhans, Basil Kehl, Patrick Kessler
Atelieraufenthalte Rom: Luisa Zürcher, Lika Nüssli
Quelle:
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Kommentare von Daniel Leutenegger