Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich angepasst. Diese regelt den Vollzug der Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie von Beiträgen an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen: Neu können Kulturunternehmen mit bis zu einer Million Franken unterstützt werden.

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Der Maximalbeitrag für Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen war bisher 500’000 Franken. Es hat sich aber gezeigt, dass die Schäden im Kulturbereich aufgrund des rund vier Monate dauernden Kultur-Lockdowns im Winter und Frühjahr 2020/21 und den nachfolgenden Veranstaltungsrestriktionen viel höher ausgefallen sind als angenommen.
Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft. Damit könnten auch Kulturunternehmen mit saisonalen Veranstaltungen, die im Sommer 2021 durchgeführt worden wären, von der Erhöhung des Maximalbetrages profitieren.
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Kommentare von Daniel Leutenegger