13. November 2013
Der Schweizer Bundesrat verabschiedet Revision des Kulturgüterschutzgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das totalrevidierte Kulturgüterschutzgesetz verabschiedet. Damit soll das Gesetz der aktuellen Gefahren- und Bedrohungslage angepasst und der Kulturgüterschutz zusätzlich auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet werden.

Bild: http://www.vbs.admin.ch/
Als weltweit erster Staat schafft die Schweiz zudem die Grundlagen für einen «Bergungsort» für die vorübergehende Aufbewahrung von im Ausland akut gefährdeten Kulturgütern.
Der Bundesrat
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Kommentare von Daniel Leutenegger