19. Oktober 2015
FÖRDERBEITRÄGE FÜR THURGAUER KULTURSCHAFFENDE
Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2016 werden insgesamt sechs Förderbeiträge à je 25'000.- Franken vergeben.
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen.
Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist).
Eingabeschluss ist der 31. Januar 2016.
tg
Weitere Informationen / Kontakt:
http://www.kulturamt.tg.ch/xml_68/internet/de/application/d13771/f13773.cfm
Kommentare von Daniel Leutenegger