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1. Juli 2025

IN DER FÖRDERPERIODE 2027-2030 WIRD DER BUND 20 MUSEEN MIT BETRIEBSBEITRÄGEN UNTERSTÜTZEN

Das Bundesamt für Kultur (BAK) wird in der Förderperiode 2027–2030 insgesamt 20 Museen mit Betriebsbeiträgen in der Höhe von jährlich rund 6,3 Millionen Franken unterstützen. Mit diesen Beiträgen fördert der Bund Museen, die in ihrem Themenbereich für die Schweiz von besonderer Bedeutung sind. Sie verfügen über eine herausragende Sammlung von hohem kulturellem Wert und zeichnen sich durch eine innovative, vielfältige Vermittlungsarbeit aus.

«Farbraum», Ausstellungsansicht - Foto: © Nationalbibliothek NB, Simon Schmid

Bild: «Farbraum», Ausstellungsansicht – Foto: © Nationalbibliothek NB, Simon Schmid

Mit den Betriebsbeiträgen setzt der Bund die museumspolitischen Ziele gemäss Kulturfördergesetz und der Kulturbotschaft 2025–2028 um: Die Beiträge unterstützen Museen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen. Sie ermöglichen es ihnen, sich gezielt mit den Prioritäten der Kulturbotschaft auseinanderzusetzen und ihre Vermittlungs- und Weiterentwicklungsarbeit auszubauen. Dabei berücksichtigt der Bund ein weites Verständnis von Kulturerbe, das sowohl materielle als auch immaterielle Aspekte umfasst. Die Aufnahme in die Bundesförderung stärkt zudem die nationale Sichtbarkeit der Museen und erleichtert ihnen die Einwerbung zusätzlicher Drittmittel, etwa von Stiftungen, Sponsoren oder öffentlichen Partnern.

Seit 2018 vergibt das Bundesamt für Kultur (BAK) die Betriebsbeiträge an Museen und Sammlungen Dritter gestützt auf ein öffentliches Ausschreibungsverfahren, dies auf Wunsch des Parlamentes. Die Beiträge sind subsidiär zur Unterstützung durch Kantone, Städte und Gemeinden und betragen mindestens 150’000 Franken pro Jahr.

Für die Förderperiode 2027–2030 gingen insgesamt 37 Gesuche ein. 34 davon erfüllten die formellen Fördervoraussetzungen und wurden einer inhaltlichen Prüfung durch eine unabhängige Expert:innengruppe unterzogen. Dabei wurde jedes Gesuch von zwei Mitgliedern der Expert:innengruppe separat evaluiert. Die Beurteilung stützte sich auf die drei Kriterien der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über das Förderungskonzept für die Unterstützung von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes (SR 442.121.1): Ausstrahlung und Qualität der Institution, Bedeutung der Sammlung sowie Stellenwert der Vermittlungstätigkeit.

Fünf Museen, die bisher keine Bundesbeiträge erhielten, werden neu in die Förderung aufgenommen. Damit stärkt der Bund die Breitenförderung und ermöglicht es, zusätzliche Institutionen mit überregionaler Ausstrahlung und hoher fachlicher Qualität zu unterstützen. Dies entspricht der Ausrichtung der Kulturbotschaft 2025–2028, die einen Akzent auf die Stärkung der Vielfalt kultureller Angebote in den Regionen und der gesellschaftlichen Teilhabe am kulturellen Erbe legt.

Auf der Basis der Bewertung durch die unabhängige Expertengruppe spricht das BAK folgenden 20 Museen einen Betriebsbeitrag für die Jahre 2027 bis 2030 zu (alphabetische Reihenfolge):

  • Aargauer Kunsthaus, Aarau
  • Ballenberg, Freilichtmuseum der Schweiz, Hofstetten bei Brienz
  • Bernisches Historisches Museum, Bern
  • Collection de l’Art Brut, Lausanne
  • HEK (Haus der Elektronischen Künste), Münchenstein
  • JURASSICA Museum, Porrentruy
  • Laténium, Hauterive
  • MASI – Museo d’arte della Svizzera italiana, Lugano
  • Musée Ariana, musée suisse de la céramique et du verre, Genève
  • Musée international de la Croix-Rouge et du Croissant-Rouge, Genève
  • Musée international de la Réforme, Genève
  • Musée international d’horlogerie, La Chaux-de-Fonds
  • Museum für Gestaltung Zürich, Zürich
  • Photo Elysée, Lausanne
  • Römerstadt Augusta Raurica, Augst
  • Stiftsbibliothek, St.Gallen
  • Swiss Science Center Technorama, Winterthur
  • Textilmuseum, St.Gallen
  • Verkehrshaus der Schweiz, Luzern
  • Zentrum Paul Klee, Bern

Die Auswahl der 20 geförderten Museen soll die thematische, regionale, sprachliche und institutionelle Vielfalt der Schweiz zum Ausdruck bringen. Die Häuser aus allen Landesteilen decken ein breites Spektrum ab und verbinden starke regionale Wurzeln mit nationaler oder internationaler Ausstrahlung. Sie fördern kulturelle Teilhabe und tragen zur Weiterentwicklung des kulturellen Erbes bei.

Die neuen Beiträge gelten ab Anfang 2027. Mit einem Vorlauf von 18 Monaten zwischen der Bekanntgabe und dem Inkrafttreten der neuen Förderperiode stellt der Bund sicher, dass alle betroffenen Institutionen ausreichend Zeit haben, um sich auf allfällige Änderungen einzustellen.

Mitglieder der Expert:innengruppe:

  • Laura Amstutz, Co-Geschäftsführerin Happy Museums
  • Giovanni Carmine, Direktor Kunst Halle Sankt Gallen
  • Carole Haensler, Präsidentin VMS; Direktorin Museo Villa dei Cedri Bellinzona
  • Sarah Kenderdine, Professorin für Digital Humanities EPFL; Direktorin EPFL Pavilions
  • Severin Rüegg, Leiter Sammlung, Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte
  • Boris Wastiau, Direktor Alimentarium Vevey

Mehr:

https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2025/07/01/9831e77d-9be2-4ddb-abd0-6ef53858f6d2.pdf

adm

Kontakt:

https://www.bak.admin.ch/bak/de/home.html

#BAK #MuseumsbeiträgeBAK #BundesförderungMuseenSchweiz #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 1. Juli 2025
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik, Museum, Ausstellung, Galerie

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