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4. Januar 2021

STADT ZÜRICH LANCIERT ARBEITSSTIPENDIUM COVID-19

Der Kulturbereich ist durch die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus über längere Zeit besonders betroffen. Viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind durch die behördlichen Massnahmen in ihrer beruflichen Existenz gefährdet. Die Stadt Zürich lanciert deshalb das neue befristete Förderinstrument Arbeitsstipendium Covid-19.

Professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in der Stadt Zürich können sich für ein Arbeitsstipendium bewerben. Die Arbeitsstipendien leisten einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten der Künstlerinnen und Künstler, damit sie die Möglichkeit haben, trotz der aktuell geltenden Einschränkungen durch Covid-19 an künstlerischen Vorhaben weiterzuarbeiten.

Für ein Arbeitsstipendium können sich nur Einzelpersonen bewerben. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die in einem künstlerischen Bereich tätig sind, der von Stadt Zürich Kultur gefördert wird. Es werden Stipendien in der Höhe von monatlich Fr. 2’000.- für einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten vergeben. Pro Person kann somit maximal ein Betrag von Fr. 12’000.- vergeben werden.

Die Ausschreibung läuft bis am 22. Januar 2021.

Informationen zur Ausschreibung der Arbeitsstipendien sowie zur Online-Gesuchserfassung finden sich hier:

https://www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/foerderung/arbeitsstipendium.html

#StadtZürichKultur #ArbeitsstipendiumCovid19 #culturavirus #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 4. Januar 2021
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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