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12. Juli 2018

STIFTUNG ÀRVORE VERGIBT LEBENSKOSTENBEITRÄGE AN MUSIKSCHAFFENDE

Die Schweizer Kulturstiftung Àrvore vergibt Lebenskostenbeiträge an Musikschaffende aus der Schweiz und Deutschland. Die Stiftung konzentriert sich dabei auf Musikschaffende, welche bereits über längere Zeit professionell in ihrem jeweiligen kreativen Interessensgebiet arbeiten. Personen in Ausbildung werden nicht berücksichtigt. Die nächste Ausschreibung richtet sich ausschliesslich an weibliche Musikschaffende und findet vom 1. bis 9. September 2018 statt.

In Dialog mit MusikerInnen und privaten Stiftern entstand das Bedürfnis, Fördermittel und damit Förderimpulse in der Kultur anders zu denken. Die Idee einer langfristigen, gezielten und personenbezogenen Unterstützung stand im Zentrum der Entwicklung und führte zur Gründung der Stiftung Àrvore. Ihrem Stiftungszweck entsprechend will sie zur kulturellen Vielfalt – namentlich im Bereich der Musik – sowie zu einer offenen Gesellschaft beitragen.

Die Stiftung vergibt Lebenskostenbeiträge an Menschen, damit diese die Möglichkeit erhalten, sich über längere Zeit konzentriert ihrem persönlichen, kreativen Interessensgebiet zu widmen, es weiter zu entwickeln und damit ihre Berufung zu vertiefen. Sie richtet sich an Kulturschaffende, welche bereits über längere Zeit professionell in ihrem jeweiligen kreativen Interessensgebiet arbeiten.

Die Beiträge sind als partielle Deckung der alltäglichen Lebenskosten, respektive zur Schaffung von Arbeitsfreiraum durch Entlastung von Lohnjobs gedacht. Die Lebenskostenbeiträge stellen damit eine Ergänzung zum Einkommen dar und sind kein Ausbildungsstipendium. Sie dürfen weder gespart noch sollen sie zur Deckung von Schulden oder zur Lösung von chronischen Defiziten gebraucht werden. Die Vergabedauer ist auf maximal 4 Jahre pro Person begrenzt.

Interessierte werden um eine erste Kontaktaufnahme mit Lebenslauf gebeten, welche vom 1. bis 9. September 2018auf kontakt[at]arvore.ch entgegengenommen wird. Anhand der eingegangenen Kontaktaufnahmen wird entschieden, welche Personen zu einer Bewerbung eingeladen werden. Die Anzahl der Vergaben ist begrenzt. Jährlich finden 1 – 2 Ausschreibungen für erste Kontaktaufnahmen statt.

Wichtig: Für diesen Termin werden ausschliesslich Kontaktaufnahmen weiblicher Personen aus dem Bereich Musik berücksichtig.

cp

Kontakt:

http://arvore.ch/kontakt/

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 12. Juli 2018
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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