5. November 2014
Internet: höhere Datenübertragungsraten und neue Regeln für die Domainnamen
Die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung wird verdoppelt – diese ist eine von mehreren Änderungen, die der Bundesrat im Rahmen diverser Verordnungsrevisionen im Fernmeldebereich verabschiedet hat.

Mit diesen Anpassungen werden zudem die Transparenz sowie die Preisangabe bei Fernmelde- und Mehrwertdiensten verbessert sowie die Mittel verstärkt, die dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bei der Störungsbekämpfung im Frequenzspektrum zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung der Internet-Domainnamen «.ch» und «.swiss» wird künftig in einer separaten Verordnung über die Internet-Domains (VID) geregelt, die ebenfalls vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar bzw. 1. Juli 2015 in Kraft treten.
br
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Kommentare von Daniel Leutenegger