Am Beispiel e-manuscripta.ch

Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_137-063899,_Jakob_Burckhardt.jpg – CC-Lizenz: Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported – Zur Originaldatei: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Carl_Jacob_Christoph_Burckhardt_im_Jahr_1890-spiegelverkehrtes_Photo.png
Andreas Von Gunten schreibt in seinem Blog:
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Eigentlich wollte ich darüber schreiben, dass es grossartig ist, dass mehr als 10’000 Bilder aus der Sammlung des berühmten Schweizer Kunsthistorikers Jacob Burckhardt nun online verfügbar sind.
Meine Freude darüber wurde aber getrübt, als ich mich – wie immer – darüber informierte, unter welchen Bedingungen diese Bilder im Netz frei gegeben werden.
Vor kurzem durften wir ja erfahren, wie vorbildlich das Getty Museum in Los Angeles seine Bilder ins Netz stellt, als Open Content nämlich, ohne irgendwelche Bedingungen, und in höchstmöglicher Auflösung, wie es sich für Digitalisate von Werken, deren Urheberrechtsschutz schon längstens abgelaufen ist, gehört.
Nicht so beim Portal e-manuscripta.ch, einer Plattform, die von der Zentralbibliothek Zürich, der Universitätsbibliothek Basel und der ETH Bibliothek betrieben wird.
Dort steht in den Nutzungsbedingungen:
‚Die auf der Plattform e-manuscripta.ch zugänglichen Digitalisate sind Reproduktionen von Dokumenten, die Eigentum der genannten Institutionen oder Dritter sind. Die Digitalisate sind Eigentum der jeweiligen Institutionen. … Jede Form von Publikation (Print und online) oder kommerzieller Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Institution, die ggf. an weitere Rechteinhaber verweist.‘
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Weiter:
http://andreasvongunten.com/blog/urheberrechte-behaupten-wo-es-keine-gibt-bei-e-manuscriptach
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Auf dieser Webseite u.a. erschienen:
https://www.ch-cultura.ch/multimedia-und-internet/emanuscripta.ch-erasmus-wagner-und-einstein-online
Kommentare von Daniel Leutenegger