1. Juli 2025
AB 4. AUGUST 2025 GESUCHT: DER NÄCHSTE SCHWEIZER ESC-SONG
Ab dem 4. August 2025 ist es möglich, Lieder für die Schweizer Teilnahme am Eurovision Song Contest 2026 einzureichen. Die Anmeldefrist endet am 25. August 2025.

Vom 4. August um 9:00 Uhr bis zum 25. August 2025 um 23:00 Uhr sind Künstler:innen, Produzent:innen, Songwriter:innen und Texter:innen eingeladen, ihr Lied für die Schweiz am Eurovision Song Contest 2026 einzureichen. Der Link zur Upload-Plattform wird zum Start der Song-Einreichung auf den SRG-SSR-Kanälen publiziert. Die Bewerbungen sind nicht öffentlich zugänglich.
Verschiedene Jurys bestimmen den teilnehmenden Song
Wie auch in den Jahren zuvor wird der Schweizer Beitrag in einem mehrstufigen Selektionsprozess durch Publikums- und Fachjurys bestimmt. Neben einer Schweizer Publikumsjury bestimmen in mehreren Auswahlrunden auch internationale Publikumsjuror:innen mit, wer die Schweiz mit welchem Song am Eurovision Song Contest 2026 in Österreich vertritt.
Die Publikumsjurys werden ergänzt durch eine 25-köpfige internationale Fachjury, die ihre Expertise als Mitglieder der jeweiligen Eurovision-Länderjurys schon unter Beweis gestellt haben.
Ausgewählter Song wird anfangs 2026 bekanntgegeben
Der Siegersong und die Künstlerin oder der Künstler werden Anfang 2026 bekanntgegeben. Die Auswahl sowie die Betreuung des Schweizer Acts am Eurovision Song Contest 2026 wird von SRF, RTS, RSI und RTR gemeinsam realisiert.
Quellen / Mehr / Kontakt / Contact / Contatto:
https://www.srgssr.ch/de/news-medien/dossiers/eurovision-song-contest
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Kommentare von Daniel Leutenegger