11. Dezember 2025
DAS JODELN WURDE SOEBEN IN DAS IMMATERIELLE KULTURERBE DER UNESCO AUFGENOMMEN
Die UNESCO hat heute das Jodeln in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen: «Als emblematischer Gesang der Schweiz umfasst der Jodel eine grosse Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen und ist tief in der Bevölkerung verankert.», heisst es in der entsprechenden Mitteilung.

Foto: © Gody Studer, 2014
An seiner zwanzigsten Sitzung in Neu-Delhi (Indien) hat das Zwischenstaatliche Komitee der UNESCO für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes das Jodeln in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. In ihrer Entscheidung hebt die UNESCO die Qualität des eingereichten Dossiers und den soliden partizipativen Prozess hervor, der zur Kandidatur geführt hat.
«Als charakteristische Gesangstechnik wechselt das Jodeln zwischen Brust- und Kopfstimme und verwendet bedeutungsfreie Silben, die oft mit lokalen Dialekten verbunden sind. Man unterscheidet zwischen dem Naturjodel, der aus Melodien ohne Text besteht, und dem Jodellied, das Strophen und gejodelte Refrains verbindet und häufig Natur- und Alltagserfahrungen thematisiert. Ob solistisch, in kleinen Gruppen oder in Chören – manchmal begleitet von Instrumenten wie dem Akkordeon – zeichnet sich der Jodel durch seinen reichen Klang und seine Präsenz an Konzerten, Festen und Wettbewerben aus, die oft mit dem Tragen regionaler Trachten verbunden sind.», heisst es im Text zur Bergründung.
Und weiter: «Das Jodeln ist äusserst beliebt und wird in Familien, Vereinen, Musikschulen oder einfach unter Sängerinnen und Sängern weitergegeben. Über 12’000 Jodlerinnen und Jodler sind Mitglied einer der 711 Gruppen des Eidgenössischen Jodlerverbands, doch die Praxis wird auch ausserhalb von Vereinen und Chören gepflegt. Zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler lassen sich ebenfalls davon inspirieren, was die Lebendigkeit einer sich ständig weiterentwickelnden Tradition bestätigt.»
Die im März 2024 eingereichte Kandidatur wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) unter Einbezug von Jodel-Expertinnen und -Experten sowie von einschlägigen Organisationen koordiniert. Dieser kollaborative Prozess hat ermöglicht, die Herausforderungen zu identifizieren, die für die Weitergabe des Jodelns an künftige Generationen entscheidend sind:
«Nachwuchsförderung, nationale Koordination, Ausbildung, Dokumentation und Forschung. Dazu wurden gemeinsam Massnahmen definiert, unter anderem zur Stärkung der Zusammenarbeit, zur Entwicklung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie zur Unterstützung der Praktizierenden.», ist da zu lesen.

Bild: © Klangwelt Toggenburg, 2014
UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO «ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit Wissen sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.»
Quelle / Kontakte:
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/VcmsBfaIzuPkmrztC81iK
Auf ch-cultura.ch u.a. erschienen:
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Kommentare von Daniel Leutenegger