Erstmals publiziert Sonart, der grösste Berufsverband für professionelle Musiker:innen der Schweiz, einheitliche Honorarempfehlungen für Selbständigerwerbende aller Musikgenres. Die Empfehlungen – erarbeitet mit Expert:innengruppen und Partnerorganisationen – berücksichtigen die unterschiedlichen Voraussetzungen innerhalb der Musikszene und enthalten eine gewisse Bandbreite. Ziel ist es, die Einkommen der Musiker:innen zu verbessern.

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Sonart schlägt Stunden-, Tages- und Wochenpauschalen für alle wichtigen Tätigkeiten professioneller Musikschaffender vor. Dazu gehören Kreation (Komposition, Improvisation, Songwriting), Interpretation (Konzerte und Proben) und auch weitere Tätigkeiten wie Projektmanagement oder Musikproduktion. Die Sonart-Empfehlungen machen dabei keine Unterschiede zwischen den Musikgenres wie Klassik, Jazz, Rock/Pop oder Film- und Medienmusik.
Faires Einkommen und soziale Absicherung
Die empfohlenen Sonart-Honorare gelten für Selbständigerwerbende. Sie sollen nebst einem fairen Einkommen immer auch die Kosten für Sozialversicherungen abdecken sowie die fixen Betriebskosten. Sonart empfiehlt die Honorare «FairPay», die einem angemessenen Zielhonorar entsprechen. «Damit können Musikschaffende ihre Betriebskosten decken, Rücklagen für Investitionen und Erwerbsausfälle bilden sowie in die Sozialversicherungen einzahlen und sich um ihre Altersvorsorge kümmern.», schreibt Sonart. Das Honorar «MinimumPay» gilt als Mindesthonorar. Es kann bei besonderen Gegebenheiten – wie Grösse der Veranstaltung, regionale Verhältnisse oder Berufserfahrung – berücksichtigt werden, soll aber nicht unterschritten werden.
Verhandlungsgrundlage
Je nach Musikgenre sind heute für Konzerte Gagen in der Grössenordnung von 200 bis 400 Franken pro Person üblich. Bei drei Stunden Präsenz und drei Stunden Vorbereitung bedeutet dies ein Stundenhonorar von rund 33 bis 65 Franken (inklusive Probenarbeit). Der für das gleiche Konzert empfohlene Konzerttarif von Sonart liegt bei 800 («FairPay») bis 600 Franken («MinimumPay») pro Person.
Sonart ist sich bewusst, «dass die Empfehlungen auch mit der gewählten Bandbreite zwischen FairPay und MinimumPay zum Teil deutlich über der heutigen Praxis liegen. Sie sollen den Musikerinnen als Instrument dienen, um zu verhandeln und die Deckung ihrer Lebens- und Projektkosten zu fordern», hält Sonart fest. Zudem sollen die Empfehlungen «Grundlage sein für die öffentlichen und privaten Kulturförderstellen».
«Klarer Handlungsbedarf»
«Die Sonart-Empfehlungen erlauben es den Musiker:innen, korrekte Eingaben zu machen – um dann auch die entsprechenden Fördermittel zu erhalten», betont der Berufsverband. Sonart nehme mit den Empfehlungen einen Schwerpunkt aus der «Kulturbotschaft» des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 auf: «Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung professioneller Kulturschaffender und Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen und der Chancengleichheit».
Der im Jahr 2023 aktualisierte Bericht des Bundesrats «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz» hält fest, dass insbesondere bei der beruflichen Vorsorge erhebliche Lücken in der Altersvorsorge der Kulturschaffenden bestehen. Zudem zeigt er auf, dass viele Selbständigerwerbende nur unzureichend gegen Erwerbsausfall bei Unfall und Krankheit abgesichert sind.
«Sorgfältige Erarbeitung»
Seit 2022 hat Sonart nach eigenen Ausführungen zusammen mit Expert:innengruppen und Partnerorganisationen an umfassenden Honorarempfehlungen gearbeitet. «Gerade die Coronapandemie führte einer breiten Öffentlichkeit die prekären finanziellen Verhältnisse vieler freischaffender professionellen Musiker:innen vor Augen sowie teilweise unverhältnismässig tiefe Honorare».
Die Empfehlungen sollen jetzt Schub geben, damit sich die real ausbezahlten Honorare im Musiksektor mittelfristig deutlich nach oben bewegen.
Zu den Honorarempfehlungen:
https://www.sonart.swiss/de/honorarempfehlungen/
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Kommentare von Daniel Leutenegger