17. Dezember 2012
Jugendschutz im Film überwindet Kantonsgrenzen
Die Kantone und die Filmbranche setzen per 01. Januar 2013 eine Kommission «Jugendschutz im Film» ein. Sie erhält die Aufgabe, das Zutrittsalter für Kinofilme und die Altersfreigabe für DVD's und Videos für die ganze Schweiz festzulegen. Damit werden uneinheitliche kantonale Regelungen abgelöst, die in einer zunehmend mobilen und vernetzten Gesellschaft nicht mehr zeitgemäss sind.

Foto: Otto Normalverbraucher – Lizenz: Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Österreich – Zur Originaldatei: http://de.wikipedia.org
Der Jugendmedienschutz ist eine kantonale Aufgabe. Deshalb ist das Zutrittsalter für Kinofilme oder die Altersfreigabe für DVD’s und Videos heute in der Schweiz unterschiedlich geregelt. Sechs Kantone führen eigene Kommissionen, um die Alterseinstufungen vorzunehmen. Andere Kantone übernehmen deren Beurteilungen, und eine dritte Gruppe von Kantonen überlässt es der Film- und Videobranche, die Einstufungen vorzunehmen. Die daraus resultierenden kantonalen Unterschiede sind wenig konsumentenfreundlich, erschweren den Erziehungsberechtigten die Aufgabe und verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.
Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Claude Ruey, Präsident des Schweizerischen Verbandes für Film und Filmverleih (ProCinema) und Franz Woodtli, Präsident des Schweizerischen Video-Verbandes (SVV), und Marc Flückiger, Abteilungsleiter Jugend- und Familienförderung des Kantons Basel-Stadt, gaben heute in Bern im Rahmen einer Medienkonferenz bekannt, dass sich die Kantone, die Jugendschutzorganisationen und die Medienbranche auf eine Harmonisierung der Altersfreigaben geeinigt haben.
Per 01. Januar 2013 wird eine Schweizerische Kommission Jugendschutz im Filmgeschaffen, die in Zukunft für alle Kantone das Zutrittsalter für Kinofilme und die Altersfreigabe für audiovisuelle Bildtonträger wie DVD’s und Videos festlegen wird. Die Kommission zählt 60 Mitglieder und besteht zu je einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern von Jugendschutzbehörden, der Filmbranche sowie unabhängigen Fachleuten. Die verschiedenen Sprachen und Landesteile sind angemessen vertreten. Zum ersten Präsidenten der Kommission wurde Marc Flückiger gewählt.
Die Kommission wird sich bei ihren Entscheiden grundsätzlich an den Einstufungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Deutschland orientieren. Falls für einen Kinofilm oder ein audiovisuelles Produkt keine FSK-Einstufung vorliegt, wird die Kommission sie vornehmen. Sie kann zudem bei Kinofilmen von der FSK-Einstufung abweichen, wenn ihr dies angezeigt erscheint. Entsprechende Beschlüsse werden durch ein Dreiergremium gefällt.
Das Publikum wird auf der Seite
über die Beschlüsse der Kommission Jugendschutz im Filminformiert. Dort finden sich auch alle Informationen über das Nationale Programm Jugend und Medien, mit dem die Medienkompetenzen von Kindern und Jugendlichen gefördert werden und wo Eltern sowie Lehr- und Erziehungspersonen Orientierung und praktische Hilfestellungen zum Thema Jugendmedienschutz erhalten.
mgt
Kontakt:
▪ Marc Flückiger, Präsident der Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film, Telefon 079 210 95 89
▪ Claude Ruey, Präsident Pro Cinema, Telefon 079 210 84 13
▪ Franz Woodtli, Präsident des Schweizerischen Videoverbandes, Telefon 061 816 94 94
▪ Roger Schneeberger, Generalsekretär KKJPD, Telefon 031 318 15 05
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Mehr:
Radio SRF 1, «Tagesgespräch» vom heutigen Montag:
Marc Flückiger: Jugendschutz im Film
http://www.srf.ch/sendungen/tagesgespraech/marc-flueckiger-jugendschutz-im-film
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Schluss mit dem Kantönligeist im Kino
newsnet.ch am 16.12.12:
«Ab kommendem Jahr soll für Kinofilme schweizweit das gleiche Zutrittsalter gelten. Verschiedene Verleiher wehren sich gegen diese Änderung.»
http://www.derbund.ch/kultur/kino/Schluss-mit-dem-Kantoenligeist-im-Kino/story/31652586
Kommentare von Daniel Leutenegger