23. Januar 2013
Regionale TV-Programme dürfen in der ganzen Schweiz verbreitet werden
Der Bundesrat hat die bisherige Verbreitungsbeschränkung für regionale Fernsehprogramme aufgehoben. Somit dürfen diese Programme künftig auch ausserhalb der ihnen zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Leitungen verbreitet werden.

Bild: Duo Flügzüg, Expo Biel
Mehr:
Stellungnahmen zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=47523
Kommentare von Daniel Leutenegger