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18. August 2023

WAHL DER OMBUDSSTELLEN FÜR DIE PRIVATEN RUNDFUNKVERANSTALTERINNEN

Neu übernimmt der Waadtländer Rechtsanwalt Laurent Fischer (Bild) die Ombudsstelle für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter in den französischsprachigen Regionen. Ombudsmann für die privaten Rundfunkveranstalter der deutschsprachigen und rätoromanischen Regionen bleibt Oliver Sidler, während Francesco Galli weiterhin für die italienischsprachigen Regionen verantwortlich ist.

Bild: Laurent Fischer – Foto: ©  https://www.linkedin.com/in/laurent-fischer-89917311/

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bestimmt und beaufsichtigt die drei sprachregionalen Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Sie hat nun die Verantwortlichen für die nächste Amtsperiode gewählt bzw. wiedergewählt, die von 2024 bis 2027 dauert.

Die Ombudsstelle für die französischsprachigen Regionen wird neu ab dem 1. Januar 2024 von Laurent Fischer, Rechtsanwalt aus Lausanne, besetzt. Er ersetzt Denis Sulliger, Rechtsanwalt aus Vevey, welcher seit 2007 dafür verantwortlich zeichnete und sein Amt Ende dieses Jahres altershalber abgibt.

Für weitere vier Jahre hat die UBI den Zentralschweizer Rechtsanwalt und Medienrechtsspezialisten Oliver Sidler als Ombudsmann für die privaten Rundfunkveranstalter der deutsch- und rätoromanischen Sprachregionen bestimmt. Er leitet die betreffende Ombudsstelle seit 2016. Stellvertreter bleibt der Bündner Jurist Toni Hess.

Keine Änderungen erfährt auch die Ombudsstelle der italienischsprachigen Regionen. Die Leitung obliegt weiterhin Francesco Galli, Rechtsanwalt aus Lugano, der dieses Amt seit 2017 ausübt. Stellvertreter bleibt Paolo Caratti, Rechtsanwalt aus Bellinzona und ehemaliges langjähriges UBI-Mitglied. Francesco Galli wird zudem Stellvertreter von Laurent Fischer.

Die drei Ombudsstellen der privaten Veranstalter verfügen über eine gemeinsame Website, auf welcher sie über ihre Tätigkeit informieren (https://www.ombudsman-rtv-priv.ch/).

Die Ombudsstellen prüfen Beanstandungen gegen ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen und gegen den verweigerten Zugang zum Programm. Jede Person kann innert 20 Tagen ab Ausstrahlung eines Beitrags eine Beanstandung bei der zuständigen Ombudsstelle einreichen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Publikation gegen das Rundfunkrecht verstosse. Die Ombudsstellen haben keine Entscheidbefugnis, sondern vermitteln zwischen den Beteiligten. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung berichtet die Ombudsstelle über die Ergebnisse ihrer Abklärungen. Nach Vorliegen des Berichts der Ombudsstelle kann Beschwerde – entweder als Betroffenenbeschwerde oder als Popularbeschwerde – bei der UBI erhoben und damit ein rechtsverbindlicher Entscheid angestrengt werden.

Neben den drei privaten Ombudsstellen existieren noch die fünf Ombudsstellen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Diese werden vom Publikumsrat der SRG ernannt und vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beaufsichtigt. Insgesamt können über 90 Prozent aller Beanstandungen auf Stufe Ombudsstelle erledigt werden, was ihre wichtige Bedeutung im Rahmen der Aufsicht über Inhalte von Radio- und Fernsehprogrammen aufzeigt.

Quelle:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97379.html

Kontakt / Contact / Contatto:

https://www.ombudsman-rtv-priv.ch/

#OmbudsstellenPrivateRundfunkVeranstalter #LaurentFischer #OliverSidler #FrancescoGalli #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 18. August 2023
  • Radio und TV

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