11. Juni 2025
NS-RAUBKUNST: KUNSTMUSEUM BERN GIBT DAS EIGENTUM AN EINEM SISLEY-GEMÄLDE AUF
Das Kunstmuseum Bern hat heute bekannt gegeben, dass die Stiftung Kunstmuseum Bern am 28. April 2025 ihre in den letzten Jahren entwickelte Haltung zum Umgang mit NS-Raubkunst konsolidiert und erweitert hat. Mit einem eigenen Grundlagendokument werde die Haltung der Stiftung verständlich und transparent dargestellt. In der gleichen Sitzung hat die Stiftung Kunstmuseum Bern über die Herausgabeforderung der Erben nach Carl Sachs für das Gemälde «Le Chemin des Bois à Ville-d’Avray» (1879) von Alfred Sisley aus der eigenen Sammlung entschieden.

Bild: «Le Chemin des Bois à Ville-d’Avray» (1879) von Alfred Sisley – Foto: © Kunstmuseum Bern
Carl Sachs und seine Frau Margarete Sachs zählten zu den Verfolgten des NS-Regimes. Sie erlitten aufgrund der rassenideologischen Verfolgung einen fast vollständigen Vermögensverlust durch staatliche Ausplünderung und sahen sich im Februar 1939 zur Flucht in einen Drittstaat gezwungen. Mitglieder der Familie wurden in Auschwitz ermordet.
Seit Februar 1939 lebten Carl Sachs und Margarete Sachs mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Am 27. September 1940 verkaufte Carl Sachs das Gemälde an den Kunsthändler Theodor Fischer, Luzern. Das Motiv für den Verkauf war offenkundig die Bestreitung des Lebensunterhalts sowie die Sicherung des Aufenthaltsrechts in der Schweiz durch die Stellung und Absicherung eines Kredits in der Höhe von 100’000 Schweizer Franken. Damit liegt eine Veräusserung vor, die ursächlich auf die Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime zurückzuführen ist.
Die Stiftung Kunstmuseum Bern hat entschieden, das Eigentum an dem Gemälde aufzugeben.
Mehr / Kontakt:
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Kommentare von Daniel Leutenegger