27. Mai 2026
KANTONE OB- UND NIDWALDEN: AUSSCHREIBUNG GEMEINSAME WERKBEITRÄGE
Die Kulturkommissionen von Nidwalden und Obwalden schreiben gemeinsam Werkbeiträge für Kulturschaffende aus den beiden Kantonen aus. Seit 2014 findet diese Ausschreibung jährlich statt. In der Regel können Projekte aus allen Kultursparten eingegeben werden. Mit den Werkbeiträgen werden Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen gefördert. Die ausgerichteten Beiträge sollen es ihnen ermöglichen, sich während einer gewissen Zeit intensiv ihrem Schaffen zu widmen und ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln. Eine Fachjury sichtet die Eingaben, diskutiert sie und bestimmt schliesslich die Gewinnerinnen und Gewinner.

Bild: © Kantone Nidwalden und Obwalden
Für einen Werkbeitrag kann sich bewerben, wer mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- hat mindestens 10 Jahre in Obwalden oder Nidwalden gewohnt, oder
- hat seit mindestens drei Jahren in Obwalden oder Nidwalden Wohnsitz, oder
- das künstlerische Schaffen weist einen aussergewöhnlich engen Bezug zu den Kantonen Obwalden und Nidwalden auf.
Der Heimatort in einem der beiden Kantone gilt nicht als Teilnahmeberechtigung.
Jury 2026
Die Jury besteht gemäss Reglement aus einer Fachpersonen und je zwei Vertretungen der beiden Kulturkommissionen. Sie setzt sich für den Wettbewerb 2026 aus den folgenden Personen zusammen:
- Christoph Blum, Musiker und Komponist, Jurypräsident
- Elinor Wyser, Vertreterin der Kulturkommission Obwalden
- Carmen Kiser, Vertreterin der Kulturkommission Obwalden
- Franziska Filliger, Vertreterin der Kulturkommission Nidwalden
- Judith Gander-Brem, Vertreterin der Kulturkommission Nidwalden
Eingabefrist
Bewerbungen sind bis spätestens am 31. August 2026 in vollständiger Form beim Amt für Kultur Nidwalden einzureichen.
Quelle / Mehr / Kontakt:
https://www.ow.ch/dienstleistungen/4084
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Kommentare von Daniel Leutenegger