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31. Mai 2016

Der Presserat verteidigt die Unabhängigkeit der Redaktionen

An seiner Plenarsitzung vom 24. Mai 2016 hat der Schweizer Presserat bekräftigt, «dass die Unabhängigkeit der Redaktion und die klare Trennung von Redaktionellem und Werbung heute wie gestern Grundpfeiler der Glaubwürdigkeit der Medien und ihrer Daseinsberechtigung sind». Diese grundlegenden Prinzipien in Frage zu stellen, und sei es aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage der Presse, wertet er als «gefährliche Entgleisung». Der Presserat bringt seine Missbilligung und sein Unverständnis zum Ausdruck, dass sich leitende Persönlichkeiten des Verlegerverbands Schweizer Medien, welcher immerhin Stiftungsratsmitglied des Presserats ist, zu solchen Infragestellungen hinreissen liessen.

Der Presserat erinnert daran: Ein Mitglied des Präsidiums von Schweizer Medien habe den Inserenten empfohlen, sich nicht «alles» seitens der Medien, in denen sie inserieren, bieten zu lassen. Für diesen Verleger sei ein Inserateboykott gegenüber allzu kritischen Medien verständlich. Der Präsident von Schweizer Medien habe seinerseits folgendes erklärt: «Eine saubere Trennung zwischen dem Werbemarkt und dem redaktionellen Teil einer Zeitung ist viel schwieriger geworden als vor zwanzig Jahren, als es die finanzielle Lage erlaubte, die redaktionelle Unabhängigkeit über alles zu stellen.»

Für den Schweizer Presserat sind solche Aussagen gefährlich und untergraben die Glaubwürdigkeit der Medien. Gemäss dem Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», obliegt es den Medienschaffenden, «die Freiheit der Information, die sich daraus ergebenden Rechte, die Freiheit des Kommentars und der Kritik sowie die Unabhängigkeit und das Ansehen ihres Berufes zu verteidigen». Ebenso vermeiden sie «in ihrer beruflichen Tätigkeit jede Form von kommerzieller Werbung und akzeptieren keinerlei Bedingungen von Seiten der Inserenten».

In seinen Richtlinien zum Kodex hält der Presserat weiter fest: «Die deutliche Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung ist für die Glaubwürdigkeit der Medien unabdingbar.» Was Inserateboykotte anbelangt, bestimmen ebendiese Richtlinien folgendes: «Journalistinnen und Journalisten verteidigen die Informationsfreiheit bei tatsächlicher oder drohender Beeinträchtigung durch private Interessen, namentlich bei Inserateboykotten oder Boykottdrohungen. Drohungen oder Boykotte sind grundsätzlich öffentlich zu machen.»

ots

Kontakt:

 

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 31. Mai 2016
  • Druck, Verlag, Printprodukte, Medienhäuser

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