4. Dezember 2025
SCHWEIZER PRESSERAT RUFT DAZU AUF, «DEN INFORMATIONSWERT GEGEN DIE GEFAHR EINER DISKRIMINIERUNG ABZUWÄGEN»
Zur Behandlung von fünf Beschwerden gegen «20 Minuten, «Neue Zürcher Zeitung», «Radio LoRa», «La Liberté» und «Le Matin Dimanche»

Beschwerde gegen «20 Minuten» gutgeheissen
Überprüfung der Quelle / Diskriminierung
Am 12. Februar 2024 veröffentlichte «20 Minuten» einen Artikel unter dem Titel: «Schutzstatus S: Unmut über Missbrauch durch Roma wächst». Darin wird festgehalten, dass immer mehr Flüchtlinge mit ukrainischen Papieren in die Schweiz kämen, die aber nicht aus der Ukraine stammten. Ukrainisch oder Russisch, die meistverbreiteten Sprachen in der Ukraine, würden weniger als die Hälfte sprechen. Es handle sich dabei um Roma, die mit ukrainischen Papieren einreisten, die auffällig oft von derselben Behörde und auch zur selben Zeit in derselben Gegend der Ukraine ausgestellt worden seien. Gegen diese Berichterstattung erhob die «Rroma Foundation» Beschwerde.
Mehr:
https://presserat.ch/news_35_2025/
Beschwerde gegen «NZZ» teilweise gutgeheissen
Ein Satz genügt, um diskriminierende Vorurteile zu stärken
Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Neue Zürcher Zeitung» teilweise gutgeheissen. Im Artikel «Nordafrikaner haben wenig zu befürchten» respektive online mit dem Titel «Sie ziehen durch Europa und lassen sich von der Polizei nicht beeindrucken» berichtet die Autorin über Fahrzeugeinbrüche von jungen Männern im Kanton Aargau. Diese Delikte würden in den meisten Fällen von Tätern aus Nordafrika verübt und seien ein Phänomen, das auch in anderen Kantonen zunehmen würden, berichtet die «NZZ». Die Täterschaft sei gut untereinander vernetzt, schreibt die «NZZ». Doch: «Im Unterschied zu den Roma, die sich in ganz Europa bewegen und auf deren Konto die meisten Wohnungseinbrüche gehen, scheinen die Nordafrikaner nicht in eigentlichen Clans organisiert zu sein.» Die «NZZ» macht dabei nicht kenntlich, auf welche Quelle sich diese Aussage stützt. Das verstösst gegen die Quellenbearbeitung.
Mehr:
https://presserat.ch/news_36_2025/
Beschwerde gegen «Radio LoRa» gutgeheissen
Wahrheitspflicht bei Übernahme von Drittbeiträgen
Wer wichtige Informationen unterschlägt, verletzt die Wahrheitspflicht. Das gilt auch, wenn es sich um einen Drittbeitrag handelt. Der Sender «Radio LoRa» hat zum Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 kommentarlos einen Drittbeitrag des Portals «Working Class History» veröffentlicht, der die historischen Tatsachen stark entstellte. Der Beitrag stellte den Angriff der Hamas als legitime militärische Reaktion auf die israelische Politik dar. Auf die Einzelheiten des Terrorangriffs wurde an keiner Stelle eingegangen, dagegen werden angebliche oder tatsächliche Verfehlungen Israels detailliert aufgelistet.
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https://presserat.ch/news_37_2025/
Beschwerde gegen «La Liberté» abgewiesen
Unterschlagung wichtiger Informationen
Die Stadt Bulle reichte beim Schweizer Presserat Beschwerde ein, nachdem im November 2024 ein Artikel in «La Liberté» erschienen war. Die Zeitung hatte darin einen vertraulichen Untersuchungsbericht über die Entschädigung des ehemaligen Generalsekretärs der Stadt, Raoul Girard, offengelegt. Auf der Titelseite lautete die Überschrift: «Le secrétaire général doit rendre l’argent à Bulle» (Der Gemeindeschreiber muss der Stadt Bulle das Geld zurückgeben).
Mehr:
https://presserat.ch/news_38_2025/
Beschwerde gegen «Le Matin Dimanche» abgewiesen
Kommentarfreiheit
Der Leitartikel der Zeitung «Le Matin Dimanche» vom 2. Februar 2025 mit dem Titel «Du rêve écolo à la réalité» befasste sich mit den Erfolgsaussichten der Volksinitiative der Jungen Grünen «Pour la responsabilité environnementale» an der Urne. Es wurde eine Beschwerde eingereicht, da der Leitartikel den Inhalt der Initiative übermässig vereinfachte, indem er nur eine der neun von ihr empfohlenen Massnahmen ansprach, nämlich die Klimafrage.
Mehr:
https://presserat.ch/news_39_2025/
Ausserdem
Korrektur einer Stellungnahme
In seinem letzten Newsletter publizierte der Schweizer Presserat die Stellungnahme 30/2025 X. c. «NZZ». In der Folge hat sich der Beschwerdeführer wie die Beschwerdegegnerin an den Presserat gewandt, letztere mit dem Antrag, die Stellungnahme zu korrigieren. Laut Geschäftsreglement sind die Stellungnahmen des Presserats endgültig, berichtigt werden indes Stellungnahmen, «die auf nachweislich unrichtigen Fakten» beruhen (Art. 19). Das Präsidium hat die Stellungnahme überprüft und eine Korrektur vorgenommen, weil in der Stellungnahme die Verletzung einer Richtlinie gerügt wird, die vom Beschwerdeführer gar nicht angeführt worden war. Das Präsidium wertete dies als faktischen Fehler und korrigierte deshalb die Stellungnahme. Diese Korrektur führte zu einer Abweisung der Beschwerde (die erste Fassung lautete noch auf teilweise Gutheissung).
Mehr:
https://presserat.ch/korrektur-einer-stellungnahme/
4. Dezember 2025
Quelle / Kontakt:
https://presserat.ch/category/aktuell
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Kommentare von Daniel Leutenegger