30. Dezember 2025
ABWÄGEN ZWISCHEN DEM RECHT DER ÖFFENTLICHKEIT AUF INFORMATION UND DEN INTERESSEN DER OPFER UND DER BETROFFENEN
Aktuelle Stellungnahmen des Schweizer Presserates

Gewalt in den Medien
Kriege, Amokläufe und Verbrechen: Medien berichten häufig über grausame Taten und blutige Ereignisse. Sie beschreiben jedoch nicht jedes Detail und publizieren nicht die schlimmsten Bilder von Folteropfern oder entstellten Leichen. Aber weshalb eigentlich nicht? Und wann ist eine ausführliche, detailreiche Beschreibung von Gewalt doch erlaubt?
Mit dieser Frage hat sich der Presserat aufgrund von Beschwerden gegen «20 Minuten» und «nau.ch» befasst. Beide berichteten über ein Tötungsdelikt an einer Frau und veröffentlichten dabei grausame Details. Die Informationen stammen aus den Gerichtsakten. Sie sind also offiziell protokolliert. Trotzdem hätten die beiden Medien nicht einfach alles aus den Akten verbreiten dürfen, hält der Presseart fest.
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https://presserat.ch/newsletter_19/
«20min» und «Nau» gerügt
Berichterstattung zu Femizid
Im September 2024 berichteten sowohl «20 Minuten» (online) wie «Nau» über einen Femizid. Der mutmassliche Täter, der Ehemann der Ermordeten, hatte ein Haftentlassungsgesuch gestellt und bis vor Bundesgericht geklagt. Die beiden Medien berichteten aufgrund des Bundesgerichtsentscheides. Sie zitierten daraus äusserst grausame Details und brachten zum Teil unverpixelte Bilder der Kinder respektive des Hauses. Gegen die Berichterstattung reichten die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein und das Frauenhaus beider Basel beim Schweizer Presserat eine Beschwerde ein. Sie monierten, mit den Berichten sei unter anderem die Privatsphäre verletzt, auch sei es ein Leichtes, mit den publizierten Angaben das Opfer zu identifizieren.
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https://presserat.ch/news_40_2025/
Beschwerde gegen «24 heures» teilweise gutgeheissen
Wahrheitssuche / Unbestätigte Meldungen / Diskriminierung
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen zwei Online-Artikel der Zeitung «24 heures» teilweise gutgeheissen. Die Artikel tragen die Titel «Un Nigérian de 45 ans tué par son petit frère à la gare» und «Drame à Lausanne: un homme décède après une altercation à la gare. La victime, âgée de 45 ans, a été tuée par son petit frère de 35 ans». Der erste Artikel wirft die Frage auf, welcher Zusammenhang zwischen diesen Personen nigerianischer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, dem Drogenhandel oder einem möglichen Messerangriff steht.
Die Beschwerdeführer, darunter der Bruder des Opfers, werfen der Zeitung vor, einen Brudermord vermeldet zu haben, obwohl die Ermittlungen schnell ergeben hätten, dass es sich nicht um einen Mord handelte.
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https://presserat.ch/news_41_2025/
Beschwerde gegen «NZZ» und «Zofinger Tagblatt» abgewiesen
Privatsphäre / Menschenwürde / Totenruhe
Am 14. Juli 2024, respektive 17. August 2024 veröffentlichten zuerst das Magazin der «NZZ am Sonntag» und dann das «Zofinger Tagblatt» je eine längere Reportage zu einem Kriminalfall aus dem Jahr 1983. Damals war ein junger Schweizer im brasilianischen Urwald verschwunden, nachdem er mit einem mysteriösen angeblichen einheimischen Stammeshäuptling zusammengetroffen war. Einige Zeit später hatte eine Reisegruppe die sterblichen Überreste des Mannes gefunden. Alles deutete im Nachhinein darauf hin, dass der junge Mann von diesem Stammeshäuptling getötet worden sein musste, und dass der Täter effektiv ein Deutscher war. Beide Texte waren reich bebildert, unter anderem waren Bilder des jungen Mannes zu sehen, wie er mit dem «Häuptling» posierte, es waren die Gebeine des Toten zu sehen, sein Schädel umringt von Kerzen anlässlich einer Beerdigungszeremonie.
Eine Verwandte des Opferst erhob Beschwerde gegen die beiden Artikel.
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https://presserat.ch/complaints/42_2025/
Beschwerde gegen «das Magazin» abgewiesen
Presserat weist Kritik am Essay über Frauenfeindlichkeit in der albanischen Gemeinschaft zurück
Der Artikel «Liebe Kosovarinnen, wir müssen uns wehren!», der im Oktober 2024 im «Magazin» publiziert wurde, löste eine Debatte über Frauenfeindlichkeit in der albanischen Gemeinschaft aus. Der Presserat hat nun eine Beschwerde gegen das «Magazin» abgewiesen. Der Essay von Kaltërina Latifi ist für die Leserschaft eindeutig als Meinungsstück erkennbar. Die Autorin macht zudem von Beginn an klar, dass zahlreiche Personen ihre Sichtweise nicht teilen.
Mehr:
https://presserat.ch/news_43_2025/
Kontakt:
https://presserat.ch/der-presserat/aufgaben/
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Kommentare von Daniel Leutenegger