4. Oktober 2011
SUISA schliesst Lizenzvertrag mit Spotify ab
SUISA hat mit dem Musik-Service Spotify einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der die Nutzung von Spotify in der Schweiz ermöglicht. Das Unternehmen hat den Starttermin für den Service in der Schweiz noch nicht bekannt gegeben. Die SUISA begrüsst den Vertragsabschluss mit Spotify, deren Angebot eine weitere legale Alternative zur Musikpiraterie darstelle.
Die SUISA hat mit Spotify einen Lizenzvertrag für das Gebiet Schweiz abgeschlossen. Mit der Vereinbarung ist der Service von Spotify für Nutzer von Computern und Mobilgeräten mit Standort in der Schweiz (Schweizer IP-Adressen) lizenziert.
Die SUISA begrüsst den Vertragsabschluss mit Spotify: «Die Schweizer Musikkonsumenten erhalten mit Spotify eine zusätzliche legitimierte Möglichkeit, Musik mittels Mobilgeräten und Computern über das Internet anzuhören. Dank der Vereinbarung mit der SUISA werden die Urheber für das Online-Streaming ihrer Songs und Kompositionen entlöhnt. Die SUISA hat bereits Vereinbarungen mit vielen weiteren Online-Musikanbietern abgeschlossen, zu denen unter anderem auch iTunes, Amazon, Ex Libris, CeDe und Simfy gehören.»
Mit Inkrafttreten des Vertrags stehe es Spotify offen, sein Musikangebot in verschiedenen Abonnementsformen in der Schweiz freizuschalten, erklärt die SUISA. Und weiter: «Das Angebot umfasst für die Benutzer kostenlose Dienste (werbefinanziert) sowie kostenpflichtige Abonnemente und einen Downloadstore. Der digitale Musikkatalog von Spotify besteht aus über 15 Millionen Songs. Der Service ist bereits in den USA, Grossbritannien, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Schweden, Finnland und Norwegen verfügbar. Spotify hat noch keinen Starttermin für die Schweiz angekündigt.»
Spotify lancierte seinen Musikservice im Jahr 2008, um nach eigenen Angaben eine komfortable und legale Alternative zur Musikpiraterie anzubieten.
pd
Kontakt:
Martin Wüthrich
Leiter Kommunikation SUISA
+41 44 485 65 03
http://www.suisa.ch/de/services/medien/medienmitteilungen/?redirect_url=%2Findex.php%3Fid%3D2
Kommentare von Daniel Leutenegger