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20. Februar 2025

DER SCHWEIZER BUNDESRAT ANERKENNT VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT AN JENISCHEN UND SINTI UND BEKRÄFTIGT DIE ENTSCHULDIGUNG

An seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hat der Schweizer Bundesrat ein im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) erstelltes Rechtsgutachten zur Verfolgung der Jenischen und Sinti zur Kenntnis genommen. Er anerkennt, dass die im Rahmen des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» erfolgte Verfolgung der Jenischen und Sinti nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu bezeichnen ist. «Für das begangene Unrecht bekräftigt der Bundesrat gegenüber den Betroffenen die 2013 ausgesprochene Entschuldigung. Das EDI wird mit ihnen klären, inwiefern über die bereits ergriffenen Massnahmen hinaus noch Bedarf zur Aufarbeitung der Vergangenheit besteht.», heisst es in der heutigen Mitteilung aus dem Bundeshaus.

Bundeshaus Bern, © Parlamentsdienste, https://media-parl.ch/picture.php?/492/category/35#&gid=1&pid=28

Bild: Bundeshaus Bern – © Parlamentsdienste, https://media-parl.ch/

Bis 1981 waren in der Schweiz über hunderttausend Kinder und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen. Die Massnahmen richteten sich gegen Personen, die aus ärmeren Verhältnissen stammten oder deren Lebenswandel nicht der damals akzeptierten gesellschaftlichen Norm entsprach. Dazu gehörten auch Menschen mit fahrender Lebensweise, etwa Jenische und Sinti.

Die Kindeswegnahmen erfolgten primär im Rahmen des «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse», eines Programms der Stiftung Pro Juventute. Zwischen 1926 und 1973 hatten die Verantwortlichen des «Hilfswerks», häufig unter Mithilfe der Behörden, rund 600 jenische Kinder ihren Eltern weggenommen und unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien zwangsweise in Heimen, Erziehungsanstalten und bei Pflegefamilien versorgt. Von den Kindeswegnahmen waren auch Sinti betroffen.

Erwachsene, die als Minderjährige fremdplatziert worden waren, wurden unter Vormundschaft gestellt, in Anstalten untergebracht, mit einem Eheverbot belegt und in Einzelfällen auch zwangssterilisiert. Neben Pro Juventute waren auch kirchliche Hilfswerke und Behörden tätig, so dass von gegen 2’000 Fremdplatzierungen ausgegangen werden muss.

In den 1970er- und 1980er-Jahren geriet diese Praxis zunehmend in die Kritik der Öffentlichkeit. Politische Forderungen nach Aufarbeitung der Vergangenheit wurden laut. 1988 und 1992 bewilligte das Parlament auf Antrag des Bundesrates insgesamt 11 Millionen Franken zur Äufnung eines Fonds «zur Wiedergutmachung für die ‚Kinder der Landstrasse’». 2013 bat der Bundesrat alle Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen um Entschuldigung.

Seither wurden auf Bundesebene verschiedene Massnahmen zur Aufarbeitung und Entschädigung angestossen und umgesetzt.

Juristisches Gutachten in Auftrag gegeben

Im November 2021 ersuchte die «Union des Associations et des Représentants des Nomades Suisses» (UARNS) den Bund um Anerkennung eines Völkermordes (Genozids) an den Schweizer Jenischen und Sinti in Zusammenhang mit dem «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse». Im Januar 2024 verlangte die Radgenossenschaft der Landstrasse die Anerkennung eines «kulturellen Genozids».

Angesichts der Schwere der Vorwürfe beschloss das EDI, einen unabhängigen Experten beizuziehen. Er beauftragte in Absprache mit den beiden Gesuchstellerinnen im März 2024 Oliver Diggelmann (Lehrstuhl für Völkerrecht, Europarecht, Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Universität Zürich) mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens. Der Auftrag hatte zum Ziel, zu klären, ob die Schweiz eine völkerrechtliche Verantwortung für die Verletzung der Tatbestände «Genozid» oder «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» gegenüber den Jenischen und Sinti trägt.

«Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber kein Genozid»

Das Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Kindeswegnahmen, die beabsichtigte Zerstörung von Familienverbänden zur Eliminierung der fahrenden Lebensweise und zur Assimilierung der Jenischen und Sinti nach den heute geltenden völkerrechtlichen Standards als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Sinne des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu bezeichnen sind.

Der Staat trägt dabei nach heutigem Rechtsverständnis eine Mitverantwortung für die begangenen Taten. Die Verfolgung der Jenischen und Sinti wäre ohne die Mithilfe staatlicher Behörden aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) nicht möglich gewesen. Es gab insbesondere enge personelle und finanzielle Verflechtungen zwischen dem Bund und der Stiftung «Pro Juventute», die das Programm «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» betrieb.

Während der Tatbestand eines «Verbrechens gegen die Menschlichkeit» erfüllt ist, liegt aus rechtlicher Sicht kein (kultureller) Genozid vor: Ein Tatbestand «kultureller Genozid» (Vernichtung der kulturellen Existenz) gibt es im Völkerrecht nicht. Gemäss Rechtsgutachten ist auch kein Genozid im engeren Sinne gegeben, da die dafür notwendige «genozidäre Absicht» (Absicht zur physischen oder biologischen Vernichtung von Menschen) nicht gegeben ist.

Der Bundesrat bekräftigt seine Entschuldigung

In der heutigen Mitteilung aus dem Bundeshaus ist zu lesen: «Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Rechtsgutachtens (…) zur Kenntnis genommen. Er hat ein Schreiben an die Gemeinschaft der Jenischen und Sinti gerichtet, in dem er die Entschuldigung des Bundesrates gegenüber den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bekräftigt und betont, dass zu diesen Opfern auch die Jenischen und Sinti gehören. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, Elisabeth Baume-Schneider, hat heute gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Jenischen und Sinti die Betroffenheit des Bundesrates auch persönlich ausgedrückt. Sie erinnerte dabei an die Notwendigkeit, das erfolgte Unrecht nicht zu vergessen. In diesem Kontext wird das EDI im Dialog mit den Betroffenen bis Ende 2025 klären, inwiefern über die bereits ergriffenen Massnahmen hinaus noch weiterer Bedarf zur Aufarbeitung der Vergangenheit besteht.»

Rechtsgutachten:

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/91923.pdf

Quelle / Mehr:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-104226.html

Auf ch-cultura.ch u.a. erschienen:

Der Schweizer Journalist Hans Caprez ist gestorben
DIE SCHWEIZER JOURNALISTIN, SCHRIFTSTELLERIN UND AKTIVISTIN MARIELLA MEHR IST GESTORBEN
MARIELLA MEHR ERHÄLT DEN ANNA-GÖLDI-MENSCHENRECHTSPREIS 2018
«Verwaltetes Leben – Die ‹Kinder der Landstrasse› und ihre Akten»

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  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 20. Februar 2025
  • Politik und Gesellschaft

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