28. Juni 2026
PROLITTERIS-PRÄSIDIUM: ALEXANDRA MAURER UND THOMAS KRAMER FOLGEN AUF STEFAN KELLER
Die Generalversammlung von ProLitteris, der Schweizerischen Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, hat in St.Gallen Alexandra Maurer und Thomas Kramer als Co-Präsident:innen gewählt. Sie folgen auf Stefan Keller, der nach acht Jahren als Präsident und nach zwanzig Jahren im Vorstand beziehungsweise Verwaltungsrat von ProLitteris zurücktritt.

© ProLitteris
Mit Alexandra Maurer und Thomas Kramer übernimmt ein Duo, das ProLitteris seit vielen Jahren als Vizepräsident:innen kennt. Alexandra Maurer ist Künstlerin in Genf und vertritt im Verwaltungsrat die Bildurheber:innen. Thomas Kramer vertritt die Verlage. Er leitet Buch- und Kunstverlage in Zürich und war Präsident des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbands SBVV.
Stefan Keller wurde an der Generalversammlung offiziell verabschiedet. Er prägte ProLitteris als Historiker, Journalist, Autor und Präsident «mit ruhiger Hand und klarer Haltung», wie es im Bericht zur GV heisst. ProLitteris dankt Stefan Keller für seinen langen Einsatz zugunsten der Urheber:innen, Verlage und Mitglieder.
Neu in den Verwaltungsrat gewählt wurde Lea Haller. Sie ist Historikerin, Autorin und seit 2024 Generalsekretärin der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften in Co-Leitung.
Laut Geschäftsbericht 2025 erzielte ProLitteris einen Ertrag von CHF 41.3 Mio. Aus der Tätigkeit von ProLitteris wurden urheberrechtliche Vergütungen sowie Sozial- und Kulturleistungen im Umfang von CHF 36.5 Mio. zugewiesen. Der Brutto-Verwaltungskostensatz lag bei 13.0 Prozent, so niedrig wie noch nie in der Geschichte der Verwertungsgesellschaft.
Philip Kübler, CEO und Rechtsanwalt von ProLitteris, setzte die künstliche Intelligenz (KI) ins Zentrum der Veranstaltung. Er erinnerte an neun Leistungen des Urheberrechts, die es weiterhin braucht und die sich mit KI sogar verstärken lassen, wenn man die richtigen Lösungen findet:
Einwilligungsprinzip. Der/die Urheber:in bestimmt, ob und wie ein Werk genutzt wird.
Beteiligung. Vergütungen individuell oder kollektiv, sobald ein Werk genutzt wird.
Referenz. Name und Verantwortung der Quellen bleiben mit dem Werk verbunden.
Lizenzen. Verträge ermöglichen Wertschöpfung nach der Werkschöpfung.
Vielfalt. Doppelter Wettbewerb in der Kreation und in der Nutzung.
Anreize. Chancen und Erfolge motivieren andere.
Privilegien. Ein Korrektiv für Bildung, Privatnutzungen und Bagatellnutzungen.
Rechtsgrundlage. Das Urheberrecht ist dynamisch, es kann angepasst werden.
Verwertungsgesellschaften. Sie sorgen dafür, dass Rechte und Nutzungen verhandelt und geprüft werden – ein Alleinstellungsmerkmal.
«ProLitteris unterstützt eine Revision des Urheberrechtsgesetzes für künstliche Intelligenz – und denkt mit. Entscheidend ist, dass die Nutzung geschützter Werke als vergütungspflichtige Wertschöpfung anerkannt bleibt, aber in einer rechtssicheren und durchsetzbaren Form.», schreibt die Verwertungsgesellschaft.
Mit einem Technologiepartner hat ProLitteris in den letzten Wochen den Dienst «MyCopyright» eingeführt. Er erlaube eine sichere Speicherung von verschlüsselten Entwürfen und Werken für den späteren Beweis, so Pro Litteris. Dafür könne es mehrere Gründe geben: menschliche Autorschaft in Abgrenzung zu KI, Vorbereitung von Patenten und Designs, Dokumentation von Arbeitsschritten in regulierten Branchen.
Quelle / Mehr / Kontakt:
https://prolitteris.ch/generalversammlung-von-prolitteris-personalien-und-positionen/
https://prolitteris.ch/wp_update2020/wp-content/uploads/protokoll_generalversammlung_2025.pdf
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Kommentare von Daniel Leutenegger