10. September 2010
14. bieler fototage 2010 mit 21 ausstellungen
Unter dem Titel «kollateral» vereinen die Bieler Fototage bis zum 26. September 2010 ganze 21 Ausstellungen in unterschiedlichen Lokalen der Stadt Biel.

Junge hoffnungsvolle Fotografen und Fotografinnen sowie berühmte Talente umgehen vorgegebene Pfade, um neue Ansichten zu bieten auf Ereignisse wie 9/11, auf das Leben der Rockstars oder auf die Klimaerwärmung. Ob durch Verfremdung, durch das Spiel mit den Stereotypen, durch die Suche nach ungeahnten Bildern oder Inspiration aus dem Internet, den Künstlern und Künstlerinnen gelingt es, sich von der uns umgebenden Bilderflut zu distanzieren.
Kontakt:
http://2010.fototage.ch/de/aktuell.html
Information und Anmeldung:
kunstvermittlung@jouph.ch, 077 424 98 82
Fotowettbewerb im Rahmen der Bieler Fototage
Ausschreibung und Wettbewerbsregelement
1. Thema und Preis
Im Rahmen von «kollateral», den 14. Bieler Fototagen 2010, organisieren die Bieler Fototage einen Fotowettbewerb. Gesucht werden originelle und aussagekräftige Fotografien, die entweder ein aussergewöhnliches/schräges Sujet oder einen neuen, ungewohnten Blickwinkel darstellen.
Der/die Gewinner/in erhält einen Fotoapparat, gestiftet von Photo Vision Biel.
2. Teilnahme
Die Teilnahme steht allen Interessierten offen. Es zählt nicht die Professionalität, sondern der Bezug zum Thema, Originalität und Kreativität.
3. Bewertungsverfahren und Veröffentlichung
Die eingereichten Fotografien werden von einer Jury von Experten aus dem
Bereich der Fotografie beurteilt:
Hélène Joye-Cagnard, Kodirektorin der Bieler Fototage
Marie DuPasquier, Kunsthistorikerin und Präsidentin der Bieler Fototage
Mirei Lehmann, Fotografin, Biel
Die Jury ernennt den/die Gewinner/in.
Die Fotografien werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
– Bezug zum Thema (Gibt es einen Bezug zum Thema? Wird das Thema auf eindrückliche und überzeugende Weise gezeigt?)
– Originalität (Ist die Fotografie Ausdruck einer eigenen und originellen Idee? Ist die Fotografie überraschend? Ist sie neuartig?)
Die Fotografien können ausschliesslich in elektronischer Form an folgende Adresse geschickt werden:
wettbewerb@jouph.ch
Sie werden anschliessend im Internet unter http://www.jouph.ch/wettbewerb veröffentlicht.
Der/die Gewinner/in wird am Sonntag, 26. September 2010 um 18h in der Alten Krone Biel bekannt gegeben und geehrt.
4. Auflagen
Für das Einreichen von Fotografien gelten folgende Auflagen:
– Pro Fotograf/in darf höchstens 1 Foto eingereicht werden.
– Die Veröffentlichung der Bilder verletzt nicht die Rechte Dritter.
Abgebildete Personen haben gegebenenfalls ihre Einwilligung zur
Veröffentlichung gegeben.
– Die Fotos müssen in digitaler Form eingereicht werden (JPG-Format). Die Daten
müssen mindestens A5-Format und eine Auflösung von 150 dpi (Pixel/Zoll) haben.
Bezüglich Aufnahmetechnik und Bearbeitung der Bilder gibt es keine Auflagen.
– Mit den Bildern müssen folgende Informationen angegeben werden:
Name, Adresse, Alter, Telefonnummer und Email des/der Teilnehmers/in.
5. Termine und Kontakt
Einsendeschluss ist der Donnerstag, 23. September 2010, Mitternacht. Die digitalen Fotos sind an wettbewerb@jouph.ch zu senden. Für weitere Informationen:
Tel. 032 322 42 45, info@jouph.ch
6. Rechte und Pflichten
Die Veranstalter des Wettbewerbs lehnen jegliche Haftung für Beschädigung oder
Verlust der eingereichten Fotografien ab. Die Bieler Fototage sind berechtigt,
die Fotografien ohne vorgängige Absprache mit dem/der Fotograf/in, auch nach
dem 26. September 2010, zu verwenden.
Nur Fotografien, die den Kriterien und Auflagen entsprechen, nehmen am
Wettbewerb teil.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme oder die Veröffentlichung der
Fotografien.
Aus gerechtfertigten Gründen kann die Jury die Bewertungskriterien erweitern.
Über Gründe und Reflexionen, welche zur Bewertung führten, wird keinerlei
Auskunft gegeben.
Durch das Einsenden seiner/ihrer Fotografie erklärt sich jede/r Teilnehmer/in mit dem
Reglement und den Auflagen der Organisatoren und der Jury einverstanden und
verpflichtet sich, diese einzuhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kommentare von Daniel Leutenegger