15. Mai 2025
SRG-SSR UND SCHWEIZER VERLEGERVERBAND EINIGEN SICH AUF GEMEINSAME MASSNAHMEN «FÜR EINEN STARKEN MEDIENPLATZ SCHWEIZ»
«Medien sind für das Funktionieren unserer direkten Demokratie zentral, doch sie stehen zunehmend unter Druck. Zur Stärkung der Medienvielfalt einigen sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG-SSR und der Verlegerverband Schweizer Medien erstmals auf gemeinsame Massnahmen», heisst es in der Medienmitteilung der beiden vom Donnerstag. Damit «wollen private und öffentlich finanzierte Medien gemeinsam das Vertrauen der Bevölkerung und Politik stärken und die Medienvielfalt schützen. Zudem wollen sie Anreize schaffen, dass Werbegelder in Schweizer Medien investiert werden, sowie die Regulierung von KI-Anbietern forcieren», ist da weiter zu lesen.

Bild: Susanne Wille, Generaldirektorin SRG-SSR – Foto: © SRG / Severin Nowacki
In der gemeinsamen Mitteilung heisst es: «Die direkte Demokratie der Schweiz lebt von einer vielfältigen und verlässlichen Medienlandschaft. Eine umfassende journalistische Versorgung auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene ist zentral, damit die Bevölkerung fundierte Entscheidungen treffen kann.» Die SRG SSR und die privaten Medienanbieter trügen gemeinsam diese Verantwortung – «und sehen sich angesichts der digitalen Transformation, schrumpfender Werbemärkte, zunehmender internationaler Konkurrenz und veränderter Nutzungsgewohnheiten mit grossen Herausforderungen konfrontiert.»
«Wir stehen gegenüber den Menschen in der Schweiz gemeinsam in der Verantwortung. Ich freue mich sehr, ist es uns nun gelungen, eine Einigung zu erzielen, die den Medienplatz Schweiz und somit die Demokratie stärkt», sagt SRG-SSR-Generaldirektorin Susanne Wille.
«Wenn öffentliche und private unabhängige Medien sich ergänzen, gewinnen am Ende die Bürgerinnen und Bürger», hält Andrea Masüger, Präsident des Verlegerverbandes Schweizer Medien (VSM), fest. «In mehrmonatigen Verhandlungen haben VSM und SRG-SSR gemeinsame Massnahmen zur Stärkung des Medienplatzes definiert. Es ist das erste Mal, dass öffentliche und private Medien in der Schweiz eine derartige Zusammenarbeit eingehen.», ist in der Mitteilung zu lesen.
Konzentration auf das Kerngeschäft der SRG im digitalen Bereich
Kern der Vereinbarung sei das Online-Angebot der SRG-SSR. Dieses sei für sie von existenzieller Bedeutung, denn nur so könne die SRG-SSR ihren Service-public-Auftrag auch in Zukunft wahrnehmen. Die SRG-SSR werde sich digital aber noch stärker auf ihr Kerngeschäft, Radio und TV, konzentrieren. Die SRG verzichte zudem weiterhin auf Werbung im Online-Angebot und nutze ausländische Plattformen wie YouTube oder Instagram nur ausnahmsweise.
Die SRG-SSR begrenze Textbeiträge künftig auf 2’400 Zeichen (Auslandangebot und Textbeiträge in rätoromanischer Sprache ausgenommen). «Beiträge in Nachrichten und Sport werden mit passenden Audio- oder Video-Inhalten verknüpft. Interaktive Formate bleiben Ausnahmen, ebenso verzichtet die SRG-SSR auf textbasierte Liveticker bei exklusiv übertragenen Sportereignissen. Ergänzend wird die SRG-SSR, wo redaktionell sinnvoll, auf Beiträge privater Schweizer Medien verlinken und damit deren Reichweiten stärken.», wird in der Mitteilung weiter festgehalten.
Fokus auf Kooperation
Bei Sportübertragungen werde sich die SRG-SSR auf Inhalte konzentrieren, die von kommerziellen Anbietern nicht abgedeckt werden, und sie nehme bei der Auswahl von Rechten verstärkt Rücksicht auf private Anbieter. Die SRG-SSR prüfe hier aktiv Kooperationen wie beispielsweise Bietergemeinschaften, immer unter der Berücksichtigung der kartellrechtlichen Vorgaben.
Die SRG-SSR und der Verlegerverband planen, «ihre Zusammenarbeit gezielt auszubauen: So stellt die SRG-SSR täglich nutzbares Rohmaterial ohne Logos zur Verfügung und beteiligt sich an einer Replay-TV-Branchenlösung. Zudem investiert sie den Grossteil ihrer Online-Marketingmittel bei privaten Schweizer Medienhäusern und setzt damit ein wichtiges Zeichen zur Stärkung des Werbemarkts Schweiz.»
Beteiligung Login-Allianz und KI-Sperrung
Zudem sei die SRG-SSR bereit, ihre Streaming-Technologie zu teilen. Über ihre neue digitale Plattform mit dem Arbeitstitel «PlayNext» sollen bei Bedarf auch Inhalte der privaten Medien verbreitet werden können. Die SRG-SSR trage die Weiterentwicklung der Login-Allianz mit, und unterstütze die regulatorischen Abklärungen für eine Login-Pflicht im Onlineangebot der SRG-SSR.
Teil der Vereinbarung ist gemäss Mitteilung vom Donnerstag zudem «eine koordinierte Haltung gegenüber der immer bedeutender werdenden Künstlichen Intelligenz»: Die SRG-SSR sperre ihre Inhalte für KI-Systeme, wenn auch die führenden Verlage dies tun. Zudem unterstütze sie regulatorische Initiativen des VSM zum Schutz journalistischer Inhalte im Urheberrecht (Leistungsschutzrecht und KI).
VSM spricht sich gegen Halbierungsinitiative aus
«Als Teil der Vereinbarung bekennt sich der VSM zur Gebührenfinanzierung der SRG-SSR und lehnt die Halbierungsinitiative ab. Die Initiative will dem Schweizer Mediensystem jährlich Hunderte von Millionen Franken entziehen.», wird in der Mitteilung betont.
In einem nächsten Schritt werde der Text der Vereinbarung dem Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) zur kartellrechtlichen Prüfung vorgelegt; in Kraft trete sie vorbehältlich einer Zustimmung. Die TX Group sei nicht Teil dieser Vereinbarung, beteilige sich aber weiterhin an Gesprächen mit dem Ziel eines komplementären Mediensystems zwischen privaten und öffentlichen Anbietern. Ziel sei es ausserdem, dass auch die Verbände Médias Suisses und Stampa Svizzera die Einigung ebenfalls formell unterzeichnen.
Regelmässiger gemeinsamer Runder Tisch
Für die Weiterentwicklung der Massnahmen werde ein gemeinsamer Runder Tisch etabliert, an dem Vertreterinnen und Vertreter der SRG-SSR sowie der Verlegerverbände zweimal jährlich zusammenkommen. Dabei sollen die Umsetzung überprüft, Erfahrungen ausgetauscht und Weiterentwicklungen angestossen werden – mit dem Ziel, die Medienversorgung der Bevölkerung auch künftig breit, verlässlich und vielfältig zu gestalten, wie in der Mitteilung abschliessend zu lesen ist.
Quellen / Kontakt:
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Kommentare von Daniel Leutenegger