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2. August 2021

BERNER FILMFÖRDERUNG WILL IDEEN- UND STOFFENTWICKLUNG FÖRDERN

In Kooperation mit Expertinnen und Experten hat die Berner Filmförderung die Förderrichtlinien angepasst. Mit der Einführung einer zweistufigen Entwicklungsförderung und der Öffnung für alle Formate im Bereich der Entwicklung will die kantonale Filmförderung den Filmstandort Bern im Bereich der Ideen- und Stoffentwicklung stärken. Die neuen Richtlinien traten am 1. August 2021 in Kraft.

Zweistufige Entwicklungsförderung

Während im Bereich Projektentwicklung bisher nur ein Unterstützungsantrag möglich war, sind neu Eingaben für zwei verschiedene Entwicklungsstufen möglich. Mit der Einführung einer Treatment-Förderung erhalten Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, in einem frühen Stadium der Projektentwicklung für die Erarbeitung ihrer Stoffe unterstützt zu werden, unabhängig von Format, Auswertungskanal und Filmlänge.

Der Unterstützungsbeitrag auf dieser ersten Stufe beträgt pauschal 5’000 Franken oder 10’000 Franken. In der zweiten Stufe werden Drehbücher und Drehvorlagen unterstützt. Eingegeben werden können hier Projekte ab 60 Minuten sowie Animationsfilme jeglicher Länge.

Mit der Öffnung der Entwicklungsförderung für kurze Animationsfilme reagiert die Berner Filmförderung auf zwei Faktoren: Zum einen hat die Berner Animationsfilmszene in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung erfahren und findet national und international Beachtung. Zum anderen reagiert die Berner Filmförderung damit auf die besonderen Bedingungen dieses Genres, dessen Entwicklung gegenüber andern Gattungen ungleich kostenintensiver ist. Die Beitragshöhe auf der zweiten Stufe beträgt maximal 30’000 Franken, unabhängig von einer allfälligen Unterstützung der ersten Stufe.

Formatöffnung         

Beiträge an die Projektentwicklung waren bisher langen Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilmen vorbehalten. In den letzten Jahren haben sich verschiedene neue Filmformate entwickelt, die neue Schaffens- und Produktionsmöglichkeiten im Filmbereich bieten. Damit Berner Filmschaffende sich auch in diesen Bereichen betätigen und ihre Kompetenzen erweitern können, werden die bestehenden Einschränkungen zugunsten einer Formatoffenheit aufgehoben. Dies schafft die Möglichkeit, sich neu für Projektentwicklungsbeiträge etwa für mediale Mischformate oder Serien zu bewerben.

Ziel: Stärkung der Kreation

«Die Berner Filmförderung stärkt den Filmstandort Bern mit der Akzentuierung der Entwicklungsförderung vor allem im Bereich der Ideen- und Stoffentwicklung und damit der Kreation. Durch die Professionalisierung des Autorinnen- und Autorenschaffens kann die Chance erhöht werden, dass erfolgsversprechende Berner Ideen und Stoffe sich im nationalen und internationalen Wettstreit um Fördermittel durchsetzen.», heisst es in der heutigen Medienmitteilung.

Neue Förderpraxis für Abschlussfilme

Ergänzend zu den zentralen Anpassungen im Bereich der Entwicklungsförderung wurden die Filmrichtlinien sprachlich überarbeitet und in verschiedenen Punkten inhaltlich geschärft. Für Abschlussfilme wurde eine neue Förderpraxis festgelegt: Filmproduktionen im Rahmen eines Masterabschlusses an einer anerkannten Filmhochschule werden künftig nur noch gefördert, wenn sie von einer unabhängigen Produktionsfirma realisiert werden.

Die neuen Richtlinien (PDF, 276 KB, 14 Seiten) der Berner Filmförderung sind auf der Website der kantonalbernischen Kulturförderung publiziert:

https://www.befilm.erz.be.ch/befilm_erz/de/index/navi/index.assetref/dam/documents/ERZ/AK/de/Kulturfoerderung/BEFF – Berner Filmförderung/Filmrichtlinien_de.pdf

Quelle:

https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2021/07/20210730_1441_die_berner_filmfoerderungstaerktdiestoffentwicklung

#BernerFilmförderung #FilmförderungKantonBern #FörderrichtlinienFilmBern #FilmrichtlinienBern #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 2. August 2021
  • Film, Video, Audiovisuelles

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