4. Mai 2026
RESTITUTION: DIE STIFTUNG SKKG GIBT HODLER-GEMÄLDE AN DIE ERB:INNEN DER EHEMALIGEN BESITZERIN ZURÜCK
Die Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche (UK-SKKG) hat das erste Verfahren zur Klärung von Ansprüchen am Gemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» (1876/1882) von Ferdinand Hodler abgeschlossen. Das Gemälde, das sich seit 1998 in der Sammlung der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) befindet, wird an die Erbgemeinschaft restituiert.

Bild: Ferdinand Hodler, Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen, 1882 (Überarbeitung), 1876, Öl auf Leinwand, 67×89 cm – © https://digital.skkg.ch/de/intro/skkg%3Aobject%2F748
Seit 2022 prüft ein Team von Provenienzforscher:innen die Gemäldesammlung, die Bruno Stefanini mehrheitlich in den 1990er-Jahren durch Schweizer Auktionshäuser ersteigert hat. Für den Prozess hat die SKKG ein zweistufiges Vorgehen gewählt, das eine deutliche Trennung von Provenienzforschung und dem Entscheid über den Umgang mit den Forschungsergebnissen gewährleistet. Die Bewertung der Erkenntnisse im Einzelfall liegt in der Verantwortung einer unabhängigen Kommission. Diese Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche (UK-SKKG) ist weisungsunabhängig. Sie trifft ihre Entscheide selbständig und unabhängig vom Stiftungsrat. Ihre Entscheide sind für die SKKG verbindlich.
Nun liegt der erste Beschluss der UK-SKKG vor zum Verfahren zur Klärung von Ansprüchen am Gemälde «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» von Ferdinand Hodler. Basierend auf den Untersuchungen der Provenienzforschung der SKKG und ihren eigenen Untersuchungen gelangte die UK-SKKG zum Schluss, dass das Kunstwerk seit Ende 1922 Martha Nathan gehörte, die als Jüdin vom NS-Regime verfolgt wurde und dass der Verkauf des Gemäldes in direktem Zusammenhang mit der Zwangslage Nathans stand. Für die UK-SKKG liegt daher ein NS-verfolgungsbedingter Entzug vor. Im Rahmen der Einigungsverhandlung vom 10. März 2026 in Zürich haben sich die SKKG und die Erb:innen, unterstützt durch die UK-SKKG, «auf eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien» geeinigt (vgl. Medienmitteilung der UK-SKKG vom 4. Mai 2026). Die Einigung beinhaltet die Restitution des Gemäldes «Thunersee mit Blüemlisalp und Niesen» (1876/1882) von Ferdinand Hodler an die Erbgemeinschaft und sieht zudem vor, die Geschichte der früheren Eigentümerin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In ihrer Stellungnahme schreibt die SKKG heute: «Das nun vorliegende Gesamtbild zeigt auf, dass Provenienz und Provenienzforschung nicht als reine Kette von Handänderungen zu verstehen sind. Vielmehr sind die Kunstwerke aus einer Sammlung auch Bestandteil einer Familiengeschichte. Im Falle von NS-verfolgungsbedingtem Entzug von Kulturgut ging die Biografie der Eigentümer:innen mit deren Entwürdigung, Ausgrenzung, Vertreibung und im schlimmsten Fall deren Vernichtung einher. Diesen Aspekt im Rahmen von fairen und gerechten Lösungen zu würdigen, ist ein Anliegen, das die Stiftung auch in ihren Grundsätzen im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern formuliert. Der Stiftungsrat der SKKG dankt allen Prozessbeteiligten, allen voran dem Team Provenienzforschung und der UK-SKKG, für ihre umsichtige Arbeit und hohe fachliche Kompetenz.»

Bild: Dokumentation, © https://iiif.digital.skkg.ch/iiif/3/13014/full/%5E2000,/0/default.jpg
«Wir begrüssen den Entscheid der Unabhängigen Kommission und sind dankbar für diesen sorgfältigen Prozess mit modellhaftem Charakter», sagt Thomas D. Meier, Stiftungsratspräsident der SKKG.
Die SKKG hält fest: «Die Provenienzforschung ist Teil einer zeigemässen Sammlungspflege, die den Umstand von unrechtmässigem Besitz als Faktor im Umgang mit der eigenen Sammlung und deren Verständnis hoch gewichtet.»
«Historisches Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, weder durch Restitution von Kulturgütern noch durch andere faire und gerechte Lösungen. Wir verstehen Kulturerbe nicht als statischen Besitz, sondern als lebendige Ressource. In diesem Sinne wollen wir mit der Provenienzforschung einen Beitrag leisten für eine nachhaltige Auseinandersetzung mit NS-verfolgungsbedingtem Entzug», so Reto Thüring, Leiter Kultur der SKKG. Der Erhalt von Kulturgütern sowie die Reflexion über die damit verbundenen historisch-kulturellen Werte ist im Stiftungszweck der SKKG verankert. «Die Auseinandersetzung mit den eigenen Beständen und deren Vermittlung sind ein zentraler Bestandteil der Stiftungsarbeit», so die SKKG.
Quelle / Kontakt:
https://cms.skkg.ch/uploads/documents/Provenienz/260504_Stellungnahme-SKKG-Nathan.pdf
Auf ch-cultura.ch u.a. erschienen:
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Kommentare von Daniel Leutenegger