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12. April 2021

KANTON BERN: RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Regierungsrat des Kantons Bern will das Informationsgesetz den heutigen Bedürfnissen und der technologischen Entwicklung anpassen. Das revidierte Gesetz schafft auch die Grundlage, um die Medien im Kanton Bern indirekt fördern zu können. Schliesslich sollen die Medienkompetenz und die politische Bildung insbesondere von jungen Menschen gestärkt werden. Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, das revidierte Gesetz über die Information der Bevölkerung bis am 9. Juli 2021 in die Vernehmlassung zu schicken.

Foto: © https://www.facebook.com/ktbern/photos

Das geltende Informationsgesetz stammt aus dem Jahr 1993. Damals wurde das Öffentlichkeitsprinzip als zentraler Grundsatz für die Kommunikation der kantonalen und kommunalen Behörden verankert. Eine aktive Informationspolitik erklärt und begründet das staatliche Handeln und garantiert den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen. Die Öffentlichkeit braucht diese Informationen, um sich eine Meinung zu bilden und ihre politischen Rechte wahrzunehmen. Die Medien sind darauf angewiesen, um ihre Rolle als vierte Gewalt wahrnehmen zu können.

In den letzten Jahren haben sich die Informations- und Kommunikationstechnologien stark gewandelt. Insbesondere Internet und Social Media haben eine zentrale Rolle in der Behördenkommunikation erhalten. Die Information ist nicht mehr nur einseitig, sondern hat sich mit Hilfe der neuen Medien zu einem viel intensiveren Dialog zwischen den Behörden und der Öffentlichkeit entwickelt. Mit der vorgesehenen Revision des Informationsgesetzes werden die Rechtsgrundlagen für die behördliche Informationstätigkeit der technologischen Entwicklung angepasst. Dabei werden die bewährten Grundsätze des geltenden Rechts im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip übernommen.

Informationsgesetz schafft Voraussetzungen für indirekte Medienförderung

Neben der Anpassung an die technologische Entwicklung schafft die Revision des Informationsgesetzes auch die gesetzlichen Grundlagen, damit die Berner Medien beziehungsweise deren Umfeld vom Kanton finanziell gefördert werden können. Die Unterstützung soll indirekt wirken, so dass die Unabhängigkeit der Medien dadurch nicht gefährdet wird. Die Vorlage beschränkt die Förderung zudem auf Medien mit Berichterstattungen zu kantonalen und lokalen Themen mit politischer Relevanz. Ziel ist es, die zunehmend gefährdete publizistische Medienvielfalt im Kanton Bern auch in Zukunft sicherzustellen.

Die Gesetzesbestimmungen zur Medienförderung definieren jedoch keine konkreten Förderungsinstrumente- und -massahmen. Vielmehr bilden sie die Grundlage, um die Unterstützung situationsgerecht zu gestalten und die Medien sachgerecht zu fördern, auch wenn sich die Voraussetzungen dafür verändern. Bei der Festlegung konkreter finanzieller Beiträge wird dannzumal auch die finanzpolitische Lage des Kantons zu berücksichtigen sein. Beispiele für eine indirekte Medienförderung wären etwa die finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen, Finanzhilfen für digitale Medieninfrastrukturen oder für Institutionen, die ihrerseits Medien unterstützen, etwa durch vergünstigte Aus- und Weiterbildungsangebote für Journalistinnen und Journalisten.

Direkte Medienförderung im französischsprachigen Kantonsteil wird gestärkt

Für die französischsprachigen Medien des Kantons erfolgt die Förderung über eine Ausweitung der bestehenden Bestimmungen der Sonderstatutsgesetzgebung. Bereits heute erhalten die Radiostationen im französischsprachigen Kantonsteil direkte Förderbeiträge. Mit der Revision des Informationsgesetzes wird die bestehende Radioförderung auf alle Medien ausgedehnt. Eine direkte Medienförderung im französischsprachigen Kantonsteil soll die Lokalberichterstattung in diesem geografisch beschränkten Marktgebiet langfristig sichern.

Eine gesetzliche Grundlage für die Förderung der Medienkompetenz und der politischen Bildung

Die Veränderungen der Medienlandschaft und des Medienkonsums führen dazu, dass lokale, regionale und kantonale Themen vor allem junge Menschen immer weniger erreichen. Dies kann dazu führen, dass sie sich weniger aktiv am politischen Leben beteiligen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, schafft das Informationsgesetz die gesetzlichen Grundlagen, für die Unterstützung von Informationsangeboten und Projekten, welche die politische Bildung oder die Medienkompetenz fördern. Dies können eigene Informationsangebote des Kantons sein, wie beispielsweise Rathausführungen oder der Aufbau eines Instagram-Auftritts für junge Menschen. Angebote zur politischen Bildung können aber auch mit externen Partnerinnen und Partnern erarbeitet werden.

Was die im Informationsgesetz neu definierte Aufgabe zur finanziellen Unterstützung des im Bereich der politischen Bildung tätigen «Polit-Forum Bern» betrifft, handelt es sich nicht um eine neu einzugehende, sondern eine bestehende Verpflichtung des Kantons. Hier schafft die Vorlage die erforderliche formell-gesetzliche Grundlage für die bereits seit 2018 gewährte Unterstützung.

Quelle:

https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.mm.html/portal/de/meldungen/mm/2021/04/20210409_1053_moderne_rechtsgrundlagefuerdieinformationderoeffentlichkeit

#InformationsgesetzKantonBern #MedienförderungKantonBern #MedienkompetenzKantonBern #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+


  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 12. April 2021
  • Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik

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