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19. Juni 2026

ELEKTRONISCHE PUBLIKATIONEN SOLLEN LANGFRISTIG GESICHERT UND VERFÜGBAR SEIN

An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek eröffnet. Ziel der Vorlage ist die Einführung des sogenannten «Dépôt légal numérique» (Pflichtexemplarrecht), welches die Sammlung elektronischer Publikationen aus der Schweiz durch die Nationalbibliothek gewährleistet. Auf dieser Grundlage kann das kulturelle Erbe im digitalen Zeitalter langfristig gesichert und verfügbar gemacht werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Oktober 2026.

Das Webarchiv Schweiz - Foto: © Simon Schmid, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Bild: Das Webarchiv Schweiz – Foto: © Simon Schmid, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek (NBibV) eröffnet. Er konkretisiert damit die Umsetzung des «Dépôt légal numérique» (DLN), das vom Parlament im Juni 2025 beschlossen wurde.

Mit der Einführung des DLN reagiert die Schweiz auf die fortschreitende Digitalisierung des Publikationswesens und ermöglicht der Nationalbibliothek die Sammlung und Archivierung von online verfügbaren elektronischen Publikationen mit Bezug zur Schweiz («Helvetica»). Das DLN erteilt der Nationalbibliothek das Recht, entsprechende Werke von den Verlagen einzufordern, sodass das kulturelle Erbe der Schweiz langfristig gesichert und verfügbar gemacht werden kann.

Während das Pflichtexemplarrecht international weit verbreitet ist und vielerorts bereits auf digitale Inhalte ausgeweitet wurde, fehlte in der Schweiz bislang eine entsprechende Regelung auf Bundesebene.

Die Verordnungsrevision präzisiert nun den Sammelauftrag der Nationalbibliothek und der Nationalphonothek für digital verfügbare Inhalte. Gleichzeitig legt sie fest, unter welchen Bedingungen die Inhalte zugänglich gemacht werden. Dabei dienen strenge Schutzmassnahmen und gezielte Zugriffsbeschränkungen dem Schutz der kommerziellen Interessen der Rechteinhaberinnen und -inhaber. Regelmässige Sicherheitsüberprüfungen gewährleisten zudem ein hohes Niveau der Informationssicherheit.

Des Weiteren werden in der Verordnung neu eine jährliche pauschale Entschädigung an Kulturschaffende sowie die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten präzisiert. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Oktober 2026.

Mehr:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/54/cons_1

Quelle:

https://www.admin.ch/de/newnsb/UYuWLyBe3ovA9R-KDFKQA

#DépôtLégalNumérique #DLN #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 19. Juni 2026
  • Information und Dokumentation, Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik, Multimedia und Internet

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