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11. Juli 2025

STADT LUZERN SOLL MUSIKALISCHE BILDUNG STÄRKEN UND WEITERENTWICKELN

«Der gesellschaftliche Wandel sowie die Einführung der Tagesschule verändern die Rahmenbedingungen für die Musikalische Bildung in der Stadt Luzern. Der Stadtrat möchte die musikalische Bildung an den Schulen deutlich stärken und auch das Angebot der Musikschule weiterentwickeln», heisst es in der Medienmitteilung der Stadt Luzern vom Freitag. Dazu beantrage der Stadtrat einen Kredit von 16,021 Mio. Franken. Darin enthalten sind die wiederkehrenden Personalkosten für 10 Jahre sowie Kosten für einen geringfügigen Ausbau der Infrastruktur.

Symbolbild - Foto: Duubi - Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de - Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Improbasen_workshop_denmark.JPG?uselang=de

Symbolbild – Foto: Duubi – Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de – Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Improbasen_workshop_denmark.JPG?uselang=de

Der gesellschaftliche Wandel wirkt sich auf das Bildungswesen aus und verändert auch die musikalische Bildung. Tagesschulen und der verfassungsrechtlich festgeschriebene hohe Stellenwert eines chancengerechten Zugangs zur musikalischen Bildung stellen fachliche und organisatorische Anforderungen an Musikschulen und Volksschulen. Darauf nimmt die überparteilich eingereichte Motion 188 vom 8. Juli 2022 «Musikalische Bildung in der Musikstadt Luzern deutlich stärken» Bezug. Sie formuliert Rahmenbedingungen, damit eine hoch­wertige musikalische Bildung für alle Lernenden in der Stadt Luzern sichergestellt werden kann. Die Motion wurde am 4. Mai 2023 vom Grossen Stadtrat überwiesen.

Die Umsetzung sieht Massnahmen in Form von sieben ineinandergreifenden Modulen vor, mit denen über alle drei Schulzyklen die Qualität des musikalischen Regelunterrichts verbessert sowie bestehende und neue musikalische Angebote in allen Schulhäusern der Stadt verankert werden. Weiter wird beabsichtigt, einen organisatorischen Rahmen für die Zusammenarbeit von Musikschule und Volksschule zu schaffen und damit für alle Lernenden einen chancengerechten Zugang zur Musik zu fördern.

Angeknüpft wird dabei an die sich in der Implementierung befindenden Tagesschulen, bei denen die Integration musikalischer Betreuungselemente vorgesehen ist. So werden stufengerecht in allen drei Schulzyklen musikalische Aktivitäten während der Betreuungs- beziehungsweise Mittagszeit ermöglicht. Weitere Massnahmen mit geringen oder keinen Kostenfolgen können durch eine strukturell verankerte Kooperation zwischen den einzelnen Schulhäusern und der Musikschule umgesetzt werden, wozu an jedem Schulhaus eine Person die Funktion der Musikkoordination wahrnehmen wird.

Alle Lernenden können, neben Musikzugängen im Regelunterricht und in der Betreuungszeit, durch Musikprojekte und Musikinterventionen im Schulalltag ihre musikalischen Potenziale entdecken und bei Interesse ihre musikalische Bildung an der Musikschule vertiefen. Um dem Anliegen einer verbesserten Integration von Musikschulangeboten in den Tagesverlauf der Lernenden nachzukommen, können Lernende künftig vereinfacht den Musikschulunterricht während festgelegter Zeitfenster des Volksschulunterrichts besuchen.

Der musikalische Regelunterricht an der Volksschule soll gemäss Motion qualitativ verbessert werden, um den Lernenden die Möglichkeit zu geben, alle Lehrplanziele im Fach Musik zu erreichen. Dazu wird das bestehende Erfolgsmodell der 1. und 2. Primarschulklassen mit Teamteaching von Volksschullehrpersonen und spezifisch musikpädagogisch qualifizierten Lehrpersonen auf den Zyklus 2 ausgeweitet. Im Zyklus 3 werden Möglichkeiten für Musikprojekte mit Beizug einer Musikfachperson geschaffen.

Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen zur deutlichen Stärkung und Weiterentwicklung der musikalischen Bildung an der Volksschule der Stadt Luzern wird ein Kredit von 16,021 Mio. Franken beantragt. Darin enthalten sind die jährlich wiederkehrenden Personalkosten für 10 Jahre von rund 15,896 Mio. Franken und die Kosten für einen geringfügigen Ausbau der Infrastruktur von einmalig 125’000 Franken.

Der Bericht und Antrag «Musikalische Bildung, Massnahmen und Angebote» wird voraussichtlich an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 18. September 2025 behandelt. Der beantragte Kredit unterliegt dem obligatorischen Referendum.

Mehr:

Bericht und Antrag 27/2025: «Weiterentwicklung Musikalische Bildung. Massnahmen und Angebote. Abschreibung Motion 188»
https://www.stadtluzern.ch/_docn/5903089/BA_27_vom_25._Juni_2025.pdf

Quelle:

https://www.stadtluzern.ch/aktuelles/newslist/2515327

#MusikalischeBildungStadtLuzern #MusikschuleLuzern #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 11. Juli 2025
  • Bildung und Arbeit, Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik, Musik und Tanz

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