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22. Oktober 2026

«AUCH AUF ‹TIKTOK› UND ‹INSTAGRAM› GELTEN JOURNALISTISCHE REGELN»

Aktuelle Stellungnahmen des Schweizer Presserates

Schweizer Presserat

Beschwerden gegen «Blick» grösstenteils gutgeheissen

Kommentare auf «TikTok» oder «Instagram» müssen moderiert werden

Der Schweizer Presserat heisst Beschwerden eines Nachbarpaars und der Gemeinde Sargans gegen die Berichterstattung des «Blick» über einen langjährigen Konflikt mit einem Garagisten grösstenteils gut.

Der Presserat beanstandet insbesondere, dass der Artikel sowie die dazugehörigen Beiträge auf den Social-Media-Kanälen des «Blick» den Streit im Wesentlichen aus der Sicht des Garagisten darstellten und dabei zentrale Informationen falsch oder unvollständig wiedergegeben haben.

Der «Blick» hatte das Nachbarpaar und die Gemeinde vor der Berichterstattung wohl kontaktiert. Deren Positionen wurden jedoch minimal und nicht angemessen wiedergegeben. Gerügt wird auch der Umgang des «Blick» mit den Kommentaren auf seinen Social-Media-Kanälen.

Mehr:

https://presserat.ch/news_29_2026/

Beschwerde gegen «K-Tipp» in einem Punkt gutgeheissen

Sondernummer zu einer Abstimmung – legitim, sofern transparent

Das Konsumentenmagazin «K-Tipp» publizierte vor der Volksabstimmung über die berufliche Vorsorge eine acht Seiten umfassende Sondernummer, die gratis an zwei Millionen Haushalte verteilt wurde. Titel: «Alles Wichtige zur Pensionskassen-Abstimmung vom 22. September».

Das Hauptargument gegen die Gesetzesvorlage lautete, es werde in der Folge mehr Lohnabzüge und tiefere Renten geben. Insbesondere könnten die Versicherten insgesamt bis zu 30 Milliarden Franken verlieren und viele Frauen und TeilzeiterInnen würden nicht von einem Ja profitieren, ganz im Gegensatz zu den Versicherungen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband erhob Beschwerde gegen die Berichterstattung, insbesondere verstosse eine grosse Zahl der vom «K-Tipp» aufgeführten Argumente gegen die Pflicht, sich an die Wahrheit zu halten.

https://presserat.ch/news_30_2026/

Beschwerde gegen «Radio Fréquence Jura» abgewiesen

Auch Satire ist nicht von den berufsethischen Pflichten ausgenommen

Der Schweizer Presserat ist auf die Beschwerde gegen die wöchentliche Kolumne «On a marché sur la tête» eingetreten. Die Kolumne widmet sich aktuellen Themen und wird morgens auf «Radio Fréquence Jura» ausgestrahlt.

Auch wenn der Autor ein Humorist ist, gelten für die Kolumne die berufsethischen Pflichten. Die Satire geniesst zwar – wie die Karikatur – grosse Freiheit: Sie darf die Wirklichkeit in der Form überzeichnen und verzerren. Sie muss aber auf einem «wahren Kern» beruhen und darf nicht frei erfunden sein.

Mehr:

https://presserat.ch/news_31_2026/

Ausserdem
Weitere Entscheide
Auf der Website des Presserats sind weitere Stellungnahmen veröffentlicht worden:

32/2026 X. & Y. c. «Der Bund» (abgewiesen)

33/2026 X. c. «Tages-Anzeiger» (abgewiesen)

34/2026 X. c. «Zürcher Unterländer» (abgewiesen)

35/2026 X. c. «20 Minuten» (abgewiesen)

36/2026 X. c. «SonntagsZeitung» (abgewiesen)

37/2026 X. c. «blick.ch» (gutgeheissen)

38/2026 Lei c. «Thurgauer Zeitung» (abgewiesen)

39/2026 Gasthof Bären Eggwil c. Wochenzeitung für das Emmental und Entlebuch (abgewiesen)

40/2026 X. c. «Der Landanzeiger» (gutgeheissen)

41/2026 Chocosuisse c. «K-Tipp» (abgewiesen)

42/2026 X. c. SRF (abgewiesen)

Quelle / Mehr / Kontakt:

https://presserat.ch/category/aktuell/

#SchweizerPresserat #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 22. Oktober 2026
  • Druck, Verlag, Printprodukte, Medienhäuser, Information und Dokumentation, Journalismus, Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik, Multimedia und Internet, Politik und Gesellschaft

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Daniel Leutenegger

Daniel Leutenegger

Redakteur

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