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9. August 2025

ZUR INVESTITIONSPFLICHT IN DAS SCHWEIZER FILMSCHAFFEN: DAS BAK INFORMIERT ÜBER ERSTE RESULTATE

Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten müssen seit dem 1. Januar 2024 mindestens 4% ihrer Bruttoumsätze für das Schweizer Filmschaffen investieren. Mit einem Faktenblatt informiert das Bundesamt für Kultur (BAK) über erste ermutigende Resultate dieser gesetzlichen Bestimmung.

Filmförderung Action! Clapperboard

Symbolbild: Aline W. – Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de – Datei: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Action_Clapperboard_drawing.png?uselang=de 

Das revidierte Filmgesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Unternehmen mit Fernseh- und Abrufdiensten müssen mindestens 4% ihrer Bruttoumsätze für das Schweizer Filmschaffen investieren.

Über 70 Unternehmen haben sich bis 31. März 2024 registriert. 21 davon sind investitionspflichtig. Die Geschäftsmodelle sind heterogen: Es gibt internationale Streaming-Plattformen mit Sitz in Europa und USA, globale IT-Unternehmen mit Sitz in Europa und USA, die als Nebentätigkeit Filme anbieten, Fernsehsender in Deutschland und Frankreich, die Werbefenster in der Schweiz haben, sowie nationale Telekomanbieter, Privatsender und Abrufdienste. Die investitionspflichtigen Unternehmen haben per 30. April 2025 die Berichterstattung für 2024 eingereicht.

Diese Unternehmen haben für 2024 einen massgebenden Umsatz von 752 Millionen Franken erzielt. Der gemeldete Umsatz entspricht den Prognosen, die das BAK bei den parlamentarischen Beratungen vor vier Jahren gemacht hat. Der Streaming-Markt wächst weiterhin, aber nicht mehr so stark. Demgegenüber sinkt der Umsatz der Werbefenster leicht.

Daraus ergibt sich wie ursprünglich geschätzt eine Investitionspflicht von 30.1 Millionen Franken. Die Unternehmen haben 2024 insgesamt 15.9 Millionen Franken investiert.

9.3 Millionen Franken wurden in den Ankauf und die Herstellung von Filmen investiert. Davon waren 5.9 Millionen Franken Ankäufe von Filmprojekten, 2.0 Millionen Franken Beiträge an Koproduktionen und 1.4 Millionen Franken Lizenzen von bestehenden Filmen. In Auftragsproduktionen wurde 2024 nicht investiert.

Was die Formate der Filme angeht, betreffen 5.0 Millionen Franken Kinofilme und 4.2 Millionen Franken Serien. Die Fiktion macht mit 8.0 Millionen Franken den Hauptteil aus. 6.1 Millionen Franken wurden in der deutschen und 3.1 Millionen Franken in der französischen Schweiz investiert.

Weiter wurden von den Fernsehsendern 4.9 Millionen Franken als Sachleistungen in die Bewerbung von Filmen investiert und 1.3 Millionen Franken gingen an Filmfestivals zur Stärkung der Filmkultur. Schliesslich wurden 0.4 Millionen Franken für Urheberrechte an Verwertungsgesellschaften bezahlt.

Die gemeldeten Investitionen betreffen das Zahlungsjahr. Die betroffenen Unternehmen sind weitere Verpflichtungen für Filmprojekte eingegangen, die erst in den Folgejahren fällig werden. Sie haben bis 2027 Zeit, um die aufgeschobenen 14.2 Millionen Franken zu investieren. Allfällige Ersatzabgaben werden erst 2028 erhoben.

BAK, Sektion Film, Dienst Auswertung und Angebotsvielfalt

Quelle / Kontakt:

https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/aktuelles—archiv/aktuelles-2025/investitionspflicht-schweizer-filmschaffen.html

Auf ch-cultura.ch u.a. bereits erschienen:

«LEX NET­FLIX»: «DIE SCHWEI­ZER FILM­BRAN­CHE AT­MET AUF»

#LexNetflix #RevidiertesFilmgesetz #InvestitionspflichtinSchweizerFilmschaffen #FörderungSchweizerFilm #BAK #BAKFilm #CHcultura @CHculturaCH ∆cultura cultura+

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 9. August 2025
  • Film, Video, Audiovisuelles, Kulturförderung, Kulturvermittlung, Kultur- und Medienpolitik, Multimedia und Internet, Politik und Gesellschaft, Radio und TV

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