Revision des Reglements der Gottfried-Keller-Stiftung
Der Zweck der Gottfried-Keller-Stiftung, der Erwerb von Kunstwerken, soll gestärkt werden. Der Bundesrat hat dafür heute die entsprechenden Verordnungsgrundlagen geschaffen. Demnach fällt der Erwerbsentscheid weiterhin in die Zuständigkeit der Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung. Die Verwaltung der Sammlung hingegen wird neu vom Bundesamt für Kultur (BAK) wahrgenommen, um Synergien zu nutzen und bestehende Doppelspurigkeiten zu vermeiden.